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Übersiedler

From Wickepedia

Unter einem Übersiedler versteht oder verstand man einen Menschen, der zu Zeiten der deutschen Teilung seinen Wohnsitz von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in die Deutschland verlegte oder seltener auch in umgekehrter Richtung.

Übersiedlung aus der DDR

Um aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln zu können, musste zuvor ein sogenannter Ausreiseantrag gestellt werden. Allerdings hatten Anträge auf dauerhafte Ausreise vor dem Rentenalter negative Folgen für den Antragsteller, und dies bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Beispiele sind „Zurückdrängungsgespräche“ mit dem Versuch, den Ausreisewilligen durch Drohungen und positive Anreize zugleich zur Zurücknahme seines Übersiedlungsersuchens zu bewegen, Einschränkungen bei der Berufswahl und Kündigungen.[1] Ungeklärt ist, wie viele Zwangsadoptionen es in diesem Zusammenhang gab.[2]

Wurde ein Ausreiseantrag abgelehnt, so konnte er neu gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer bis zur Ausreise betrug üblicherweise zwischen einem und zehn Jahren. Da die Ausreise gewöhnlich von einem Tag auf den anderen erfolgen konnte, wurden auf westlicher Seite geeignete Maßnahmen getroffen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, z. B. durch die Einrichtung von Wohnunterkünften für Übersiedler.

Übersiedler aus der DDR werden heute häufig als „Flüchtlinge“ bezeichnet. Teils wird dies als eine unzulässige Verallgemeinerung betrachtet, da neben einer wirtschaftlich oder politisch motivierten Ausreise auch die Möglichkeit bestand, die Ausreise aufgrund von familiären Gründen zu beantragen. DDR-Botschafter Siegfried Bock erklärte 1975, es seien ab 1969 insgesamt 9.000 DDR-Bürger außerhalb des Rentenalters im Zuge der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausgereist.[3] Erst die Verordnung zur Regelung der Familienzusammenführung und der Eheschließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratische Republik und Ausländern von 1983 ermöglichte einen offiziellen Antrag auf Familienzusammenführung. Allein 1984 wurden über 32.000 solche Anträge genehmigt.[4]

Ein ungesetzlicher Grenzübertritt war in der DDR eine strafbare Handlung, für die Freiheitsentzug vorgesehen war (siehe auch: Eingeschränkte Freizügigkeit in der DDR, Politische Haft in der DDR und Häftlingsfreikauf).

Nach der Öffnung der innerdeutschen Grenze 1989 vereinfachte sich die Übersiedlung zu einem einfachen Umzug.

Bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 gab es ungefähr 4 Millionen Übersiedler aus der DDR in die Bundesrepublik und nahezu 400.000 Übersiedler aus der Bundesrepublik in die DDR.[5][6]

In der Bundesrepublik angekommen, wurden die in der DDR erworbenen Bildungsabschlüsse und Berufserfahrungen anerkannt oder konnten durch Weiterbildung ergänzt werden, was die berufliche Integration ermöglichte. Ihre Bildungsaffinität, ihr familiärer Zusammenhalt auch mit Familienmitgliedern in Westdeutschland sowie ihre „Fähigkeiten, soziale Netzwerke knüpfen, relevante Informationen aufspüren und mit begrenzten Ressourcen wirtschaften zu können“ bildeten ein inkorporiertes kulturelles Kapital, das dazu beitrug, den Übergang in die Bundesrepublik zu meistern. Zu nennen sind auch die sofortige Anerkennung als Staatsangehörige sowie diverse instrumentelle und finanzielle Hilfen.[7]

Beim Rentenbezug wurden Übersiedler aus der DDR durch das Fremdrentengesetz (FRG) so gestellt, als hätten sie ihre rentenrechtlichen Beitragszeiten in der Bundesrepublik erbracht. Nach der Wiedervereinigung wurde die Anwendbarkeit des FRG allerdings durch das im Einigungsvertrag vorgesehene Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) vom 25. Juli 1991 begrenzt – zunächst auf Personen mit einem Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1996, später auf Personen, die vor dem 1. Januar 1937 geboren wurden. Für jüngere Übersiedler gilt gemäß RÜG eine neue Rentenberechnung, die von den in der DDR tatsächlich in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträgen ausgeht.[8]

Zahl der Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR in die Bundesrepublik

Rund 4 Millionen Menschen siedelten bis zum Mauerbau 1961 aus der DDR in die Bundesrepublik über.[5][6]

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Laut Statistiken kamen 1961 bis 1988 weitere über 600.000 Personen aus der DDR dauerhaft in die Bundesrepublik. Im Einzelnen waren dies: 383.181 Übersieder, 178.182 Flüchtlinge, die über Drittländer o. ä. geflüchtet waren, 40.101 Sperrbrecher, die über Grenzbefestigungen in die Bundesrepublik gelangt waren, sowie ungefähr 15.000 Personen (in der Graphik nicht dargestellt), die von 1961 bis 1988 als politische Häftlinge von der Bundesrepublik freigekauft wurden.[9][10]

Im Jahr 1989 kamen insgesamt weitere 343.854 Personen aus der DDR in die Bundesrepublik, 1990 weitere 238.384.[9]

Altersstruktur der Übersiedler in die Bundesrepublik 1989

Altersgruppe Bevölkerung gesamt Übersiedler aus der DDR
65 Jahre und älter 15,3 % 1,7 %
61–64 Jahre 5,5 % 1,1 %
45–60 Jahre 20,4 % 7,8 %
25–44 Jahre 29,4 % 42,2 %
18–24 Jahre 11,1 % 22,1 %
6–17 Jahre 11,9 % 16,6 %
unter 6 Jahre 6,3 % 8,6 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, 1989

Siehe auch

Literatur

  • Bernd Stöver: Zuflucht DDR. Spione und andere Übersiedler. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-59100-6.

Weblinks

Wiktionary: Übersiedler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Im Kreisarchiv entdeckt. Kreisarchiv Bautzen, 29. Januar 2015, abgerufen am 11. Februar 2018.
  2. Entrissen – Zwangsadoptionen in der DDR. In: planet-wissen.de. ARD, abgerufen am 11. Februar 2018.
  3. „Die DDR gehört zu den weltoffensten Staaten“. In: Der Spiegel. 4. August 1975, abgerufen am 11. Februar 2018.
  4. Helge Heidemeyer: Deutsche Flüchtlinge und Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR in den westlichen Besatzungszonen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland, in Bade u. a. (Hg.), Enzyklopädie Migration, S. 485–488, hier S. 485. Zitiert nach: Maren Möhring: Mobilität und Migration. In: Frank Bösch (Hrsg.): Geteilte Geschichte: Ost- und Westdeutschland 1970–2000, Vandenhoeck & Ruprecht, 2015, ISBN 978-3-647-30083-2, S. 369 ff, S. 379.
  5. 5.0 5.1 Eine Zahl von über 4,3 Millionen Übersiedlern in die Bundesrepublik bis zum Mauerbau ist angegeben in: Hans-Peter Schwarz: Die Bundesrepublik Deutschland: eine Bilanz nach 60 Jahren, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2008, ISBN 978-3-412-20237-8, S. 576.
  6. 6.0 6.1 Eine Zahl von 3,8 Millionen Übersiedlern in die Bundesrepublik bis zum Mauerbau ist angegeben in: Wolfgang Seifert: Übersiedler aus der DDR und Auswanderer aus Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung, 31. Mai 2012, abgerufen am 25. Februar 2018.
  7. Laura Wehr: Vergessene Migrationsgeschichte/n? Die Ausreise aus der DDR in der Erinnerung von Übersiedler-Eltern und -Kindern. In: Deutschland Archiv. Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Dezember 2016, abgerufen am 11. Februar 2018.
  8. Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten erfolglos. In: Pressemitteilung Nr. 5/2017, Beschluss vom 13. Dezember 2016, 1 BvR 713/13. Bundesverfassungsgericht, 18. Januar 2017, abgerufen am 26. Dezember 2018.
  9. 9.0 9.1 Quelle: Hans Hermann Hertle, Konrad H. Jarausch und Christoph Kleßmann, Hrsg., Mauerbau und Mauerfall. Ursachen – Verlauf – Auswirkungen. Berlin, 2002, S. 310–314. Zitiert nach: Band 9. Zwei deutsche Staaten: 1961–1989. Statistische Aufstellung über die Zahl der Übersiedler und Flüchtlinge (1961–1990). In: Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB), flucht-und-ausreise.info. Abgerufen am 25. Februar 2018.
  10. Jürgen Ritter/Peter Joachim Lapp, Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk, Berlin 1997, S. 167. Zitiert nach: Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR (1961-1990). In: Chronik der Mauer, chronik-der-mauer.de. Abgerufen am 25. Februar 2018.