In Deutschland steht die 2G-Regel im Zusammenhang mit der pandemischen Entwicklung um das Coronavirus SARS-CoV-2 für geimpft oder genesen.[1] Verschärftere Versionen sind die 2Gplus (2G+) und die 2G++-Regel.
2G+ bedeutet: geimpft oder genesen plus aktueller Test,[2] 2G++ bedeutet: geimpft oder genesen plus aktueller Test einer offiziellen Teststelle sowie Tragen einer FFP2-Maske.[3][4]
Zielsetzung
Die besonderen Schutzmaßnahmen (§ 28a IfSG) sind zulässig, um die Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) zu verhindern.
Definitionen
„vollständig geimpft“
In Deutschland galt bis zum 14. Januar 2022 gemäß Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut als „vollständig geimpft“, wer
- mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurde und bei dem nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff waren für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine Impfdose (Vektor-basierter Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen) oder zwei Impfdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria sowie mRNA-Impfstoff Spikevax oder Comirnaty, inkl. heterologes Impfschema) notwendig.
- eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurde.
- gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet und danach einmal geimpft wurde.
- einmal geimpft wurde, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und eine weitere Impfstoffdosis erhalten hat.[5]
Seit dem 15. Januar 2022 gelten auch mit der COVID-19 Vaccine Janssen Erstgeimpfte nur dann als „vollständig geimpft“, wenn sie zwei Impfungen erhalten haben.[6]
„genesen“
Als „genesen“ gilt in Deutschland in diesem Zusammenhang, wer
- eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 3 Monate[7] zurückliegt. Dabei muss der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen. Bis 15. Januar 2022 galt wie jetzt noch im Deutschen Bundestag eine längere Frist von 6 Monaten seit der Infektion.[7] Der Genesenenstatus beginnt automatisch, wenn ein positives PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt[7]; de facto endet der Genesenenstatus 90 Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis.[8]
- einmal geimpft wurde und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss auch hier durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.[5]
Ausnahmen von der Testpflicht
Mit Wirkung vom 4. Dezember 2021 verfügte das Land Niedersachsen, dass die Testpflicht „beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten,“ nicht bei „Geboosterten“ angewendet werden soll.[9] Niedersachsen reagiere mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering sei. Darüber hinaus solle die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg befreite in seiner COVID-19-Verordnung vom 6. Dezember 2021 die folgenden Gruppen von der Pflicht, sich im Kontext von 2G-Bestimmungen testen zu lassen:
- Personen mit einer Boosterimpfung,
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, und
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.[10]
Die Konferenz des Gesundheitsminister beschloss am 14. Dezember 2021, dem Beispiel der beiden Länder zu folgen. Es gelte, nicht nur die Ressource Testsets zu schonen, sondern auch eine starke Motivation zum Aufbau einer Boosterimpfung aufzubauen. Die Verantwortbarkeit eines Verzichts auf Vollzug der Testpflicht solle überprüft werden, sobald die SARS-CoV-2-Variante Omikron in Deutschland dominant geworden sei.[11]
Wegen der hohen 7-Tage-Inzidenz im Land setzte Sachsen-Anhalt die Ausnahmeregelung der Gesundheitsministerkonferenz nicht um.[12]
Die Gleichstellung von zweimal Geimpften, die bei ihrer ersten Impfung die COVID-19 Vaccine Janssen erhalten hatten und deshalb im Dezember 2021 (und im Januar 2022) erst zweimal geimpft waren, mit dreimal Geimpften (also den „Geboosterten“ im eigentlichen Wortsinn) wurde durch die Feststellung des Paul-Ehrlich-Instituts gegenstandslos, dass jeder zweimal geimpft sein müsse, um den Status des „vollständig Geimpften“ zuerkannt bekommen zu können.[13]
Aktuelle Rechtsprechung
Urteile für Einzelhandel
Um die Auslegung der 2G-Regelungen im Einzelhandel kam es im Winter 2021/2022 zu einem Streit zwischen der Bundesregierung und deutschen Handelsverbänden. Die Bundesregierung betonte, an den Maßnahmen festhalten zu wollen, während die Handelsverbände die Maßnahmen für ungeeignet bzw. überzogen hielten. Verschiedene Unternehmen hatten in Folge in mehreren Bundesländern gegen die 2G-Regelung geklagt.[14] HDE-Präsident Josef Sanktjohanser beklagte im Januar 2022, dass es durch die Regelungen zu Mehrkosten für Kontrollen und Umsatzrückgängen von bis zu 30 % kam.[15] 2G-Kontrollen mit teils langen Warteschlangen hatten dazu geführt, dass deutlich weniger Kunden in die Geschäfte gegangen sind. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau brachen die Umsätze vor Weihnachten 2021 um durchschnittlich 35 % ein.[16] In Mecklenburg-Vorpommern soll der Umsatz in der Vorweihnachtszeit sogar um 50–70 % eingebrochen sein.[17]
Schleswig Holstein
In Schleswig-Holstein erging das erste Urteil über die Auslegung der 2G-Regelung. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein wies am 15. Dezember 2021 den Eilantrag eines „Warenhauskonzerns“ gegen die 2G-Regelung zurück und folgte in seiner Urteilsbegründung der Politik. Das Gericht sah die 2G-Regelungen als angemessen und geeignet, um der „besorgniserregenden“ Verbreitung der Omikron-Variante vorzubeugen. Das OVG billigte dahingehend auch die Unterscheidung zwischen Geschäften, in denen 2G gilt, und Geschäften der Grundversorgung, in denen die Maßnahmen ausgenommen sind, als vertretbar. Das Gericht in Niedersachsen sah in dieser Unterscheidung hingegen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.[18]
Niedersachsen
Am 17. Dezember 2021 entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass die 2G-Regel gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und vorerst in Niedersachsen nicht mehr angewendet werden darf. In der Urteilsbegründung des 13. Senats heißt es, die Politik könne nicht wahllos Forschungsergebnisse aus dem Sport und Freizeitbereich auf den Einzelhandel übertragen, weil in den Geschäften FFP2 Masken getragen werden könnten. Es war für das Gericht nicht nachvollziehbar, dass die Regierung keine eigenen Studien erstellen ließ, um die „Zielgenauigkeit ihrer Schutzmaßnahmen“ zu erhöhen.[19][20]
Gegen die Regelung hatte die Kaufhauskette Woolworth in Schleswig-Holstein und Niedersachsen geklagt. Eine Sprecherin des Unternehmens betonte, die 2G-Regel sei diskriminierend und der Einzelhandel nachweislich kein Pandemietreiber. In einer Pressemitteilung der DPA wurde behauptet, es wäre nun eine flächendeckende Umsetzung der 3G-Regel denkbar. „Ladenbesitzer können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Einlass weiterhin begrenzen. Nun muss geklärt werden, wie die Landesregierung diesen Bereich künftig regelt in der entsprechenden Corona-Verordnung.“[21]
Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sein Unverständnis für das Urteil und verwies darauf, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein die 2G-Regelung am selben Tag bestätigt hatte. Niedersachsen ist somit das einzige Bundesland, in dem die 2G vorerst nicht mehr angewendet werden soll. Die Bundesregierung bestätigte, auch an den 2G-Maßnahmen festhalten und diese „sinnvollen Maßnahmen“ im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes fortführen zu wollen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach „[…] sagte nach dem gemeinsamen Termin mit Weil in Hannover, die 2G-Regel sei sinnvoll. So sei 2G im Einzelhandel auch ‚sehr viel wirksamer als eine Maskenpflicht‘.“[22]
Um die Äußerungen von Frank Ulrich Montgomery in einem Interview kam es zu einem Eklat. Der Chef des Weltärtztebundes kritisierte das niedersächsische Urteil und sagte, dass er sich daran stoße wenn "kleine Richterlein" die 2G-Regel als unverhältnismäßig kippen. „Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen“ Montgomery hielt Regeln, „die in endlos langen wissenschaftlichen und politischen Prozessen entwickelt werden, für tiefergehender als ein Gerichtsurteil, das im Eilverfahren entschieden wird.“[23] Montgomery wurde kritisiert rechtsstaatliche Prinzipien in derartiger Weise zu diskreditieren.
Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hatte am 8. Dezember 2021 die Bund-Länder-Beschlüsse umgesetzt und verfügt, dass in allen Geschäften, die nicht zu „Geschäften des täglichen Bedarfs“ gezählt werden, 2G gelte. Davon ausgenommen waren: Lebensmittel- und Getränkehandel, Drogerien, Apotheken, Bau- und Gartenmärkte, Buchhandlungen, Brief- und Versandhandels, Presse und Tabakwaren, Tankstellen, Blumenläden u. a.[24]
Nach dem Urteil zur Aufhebung der 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen bestätigte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek an den 2G-Regelungen im bayerischen Einzelhandel festhalten zu wollen. Man argumentierte, dass die bayerische Staatsregierung angesichts der großen Bedrohung durch die Omikron-Variante und „voller Intensivstationen“ keine Lockerungen für den Einzelhandel beschließen werde. Klaus Josef Lutz, der Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags, sah im Urteil in Niedersachsen hingegen ein wichtiges Signal: „Bund und Länder sollten 2G im Einzelhandel beenden. Es sollten wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen – natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept. Der Schutz von Kunden und Personal wird und muss auch weiterhin gewährleistet sein.“[25]
Am 21. Dezember entschied das Bayerische Verfassungsgericht die 2G-Regelung für Spielwarengeschäfte auszusetzen. Sie zählen somit ab sofort auch zu den „Geschäften des täglichen Bedarfs“, die von 2G ausgenommen sind. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Spielwarengeschäfte für Kinder „dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte“ hätten. „Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.[26]
Am 30. Dezember setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regelungen für Bekleidungsgeschäfte außer Vollzug, weil ein Bedarf an Kleidung täglich eintreten könnte und somit der Grundversorgung zuzuschlagen ist. Aus dem bisherigen Gesetz erschließe sich nicht wie dringlich ein täglicher Bedarf kritisiert wird. Denn in der bis dahin geltenden Fassung wurden neben Apotheken auch Ausnahmen von 2G für Gartenmärkte, Blumenläden und Weihnachtsbaumverkäufe getroffen.[27]
Am 19. Januar 2022 kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regelungen für den gesamten Einzelhandel. Das Gericht betonte, dass man grundsätzlich eine 2G-Pflicht im Einzelhandel einführen könnte. Aber das bisherige Gesetz war zu inkongruent, weil sich aus dem bisherigen Gesetz nicht ableiten ließ nach welchen Kriterien die Ausnahmeregelungen getroffen wurden. Geklagt hatte die Besitzerin eines Lampengeschäfts aus dem Kreis Freising, die in ihrem Geschäft die 2G-Regel nicht umsetzen wollte. Sie argumentierte, in Baumärkten, in denen nur eine FFP-2 Maskenpflicht gilt, werden auch Lampen verkauft. Die Landesregierung setzte 2G im Einzelhandel außer Vollzug ohne das Gesetz abzuändern. Das Einkaufen wurde wieder unter Einhaltung der FFP-2 Maskenpflicht möglich.[28]
Auslegung in weiteren Bundesländern
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt im Einzelhandel weiterhin 2G. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte den Antrag eines Schuh-Einzelhändlers zurückgewiesen. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass das RKI die aktuellen Maßnahmen für geeignet hält, um das aktuelle Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante einzudämmen. Bezüglich der Frage, ob es sich bei Schuhen um Produkte der Grundversorgung handele, urteilte der VGH Mannheim:
"Üblicherweise dürfte jeder Bürger über ausreichend Schuhe verfügen, um einen gegebenenfalls auch kurzfristig entstehenden Neuanschaffungsbedarf zu überbrücken. Das Vorbringen der Antragstellerin, dass jeder Deutsche pro Jahr vier Paar Schuhe kaufe, belege typischerweise kurzfristig entstehenden Neuanschaffungsbedarf gerade nicht." Kinder und Jugendliche, auf die ein Wachstumsschub zutreffen könnte, seien von der Regel ausgenommen. Dass Blumengeschäfte, Gartenmärkte etc. der Grundversorgung zugerechnet werden, hänge vor allem mit den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenzen zusammen, etwa mit jenen vom 23. April 2021. Denn damals wurden die genannten Geschäfte entsprechend eingestuft und "eine Orientierung hieran diene einer im Wesentlichen einheitlichen Handhabung der Bereiche der Grundversorgung im Bundesgebiet", schließt das Gericht seine Mitteilung ab."[29]
Berlin / Brandenburg
In Berlin gilt im Einzelhandel weiterhin 2G. Galeria Karstadt Kaufhof GmbH hatte Mitte Dezember 2021 gegen die geltenden 2G-Regelungen beim Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. kündigte an, dass bis Ende Dezember 2021 eine weitere Klage im Land Brandenburg von einem ungenannten Unternehmen gegen die 2G-Regelungen eingereicht würde.[30] Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 30. Dezember 2021 die Regelungen und hält die Umsetzung von 2G für den Einzelhandel für verhältnismäßig.[31]
Bremen
Seit dem 6. Dezember 2021 gilt in Bremen im Einzelhandel 2G. Der Antrag einer Handelskette wurde abgelehnt. "Das OVG teilte mit, keine Bedenken gegen die Regelung zu haben. Es finde sich im Infektionsschutzgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage, die es ermögliche, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie den Zugang zu Betrieben und Einrichtungen an den Nachweis der Impfung oder Genesung zu knüpfen. Dies beinhalte auch die entsprechenden Kontrollpflichten des jeweiligen Betreibers, erklärte das Gericht."[32]
Hamburg
In Hamburg gilt im Einzelhandel weiterhin 2G. Der Antrag einer Handelskette wurde abgelehnt. "Das Hamburgische Gericht sah jedoch nicht, dass der Verordnungsgeber die Regel „auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen hätte“. Wenn Ungeimpfte lediglich einen Test vorlegen müssten oder alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske trügen, sei dies nicht gleichermaßen geeignet zur Eindämmung des Coronavirus, wie es der Ausschluss von Ungeimpften sei. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben."[33]
Hessen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 31. Januar 2022 die 2G-Regel in den Modegeschäften einer Klägerin außer Vollzug gesetzt. Die Inhaberin hatte argumentiert, dass Kleidung zur Grundversorgung gehört. "Das Verwaltungsgericht teilt diese Ansicht. Durch die 2G-Regelung sei die Betreiberin, die in ihren Geschäften beispielsweise Unterwäsche, Oberbekleidung, Nachtwäsche sowie Kinder- und Babyklamotten verkauft, in ihrem Grundrecht auf Gleichberechtigung verletzt, heißt es vonseiten des Gerichts. Zudem gehe aus der Corona-Schutzverordnung nicht genau hervor, welche Geschäfte unter die Zugangsbeschränkung durch die 2G-Regel fallen."[34] "Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 2022 ist auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu der Feststellung gelangt, dass aus der Coronavirus-Schutzverordnung nicht mit hinreichender Gewissheit hervorgehe, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung 2 G fallen sollten."[35] "Laut Gericht werde im Sozialgesetzbuch als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts neben Ernährung, Körperpflege und Hausrat auch die Kleidung genannt." Der Beschluss gilt vorläufig nur für die drei Geschäfte der Klägerin und ist noch nicht rechtskräftig.[36]
Nordrhein-Westfalen
In NRW gilt im Einzelhandel weiterhin 2G. Das OVG Münster lehnte den Antrag von Woolworth ab. "Zur Begründung erklärte das Gericht: Die Zugangsbeschränkung verstoße nicht gegen den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz. 'Der Verordnungsgeber kann davon ausgehen, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel dazu beiträgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden." Peter Achten, Chef des Handelsverbands NRW, kritisierte, dass der Einzelhandel durch 2G-Beschränkungen für Politik herhalten müsste, um Impfanreize für Ungeimpfte zu setzen und dadurch gleichzeitig seinem Umsatzpotenzial beraubt würde.[37]
Saarland
Im Saarland wurde am 12. Januar dem Antrag von Woolworth stattgegeben und die Kette von der 2G-Regel befreit. Das Gesetz wurde nicht auf den Einzelhandel pauschal ausgeweitet, sondern "nachgeschärft". Geschäfte, die Haushaltswaren des täglichen Bedarf führen, müssen 2G nicht umsetzen, wenn das Sortiment oder der Umsatzanteil zu mindestens 85 % aus Waren des täglichen Bedarfs bestehen.[38]
Am 21. Januar 2022 setzte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die 2G Regelungen vorläufig außer Vollzug. "Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verstöße die Regelung „gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen“." Für das Gericht war unklar, nach welchen Kriterien die Ausnahmen im Maßnahmenkatalog getroffen wurden.[39]
Sachsen
In Sachsen gilt im Einzelhandel weiterhin 2G.[40]
Sachsen-Anhalt
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte 2G. "Nach Ansicht des OVG Sachsen-Anhalt bietet das Bundes-Infektionsschutzgesetz für die Verpflichtung zur 2G-Kontrolle "eine hinreichende gesetzliche Grundlage". Denn der Zugang zu bestimmten Angeboten sei an einen Nachweis gekoppelt worden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – laut OVG dient die Maßnahme also dem staatlichen Schutzauftrag und damit verfassungsrechtlichen legitimen Zwecken."[41]
Thüringen
In Thüringen gilt im Einzelhandel weiterhin 2G. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar prüfte seit Dezember 2021 einen Eilantrag von Woolworth gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel.[42] Der Antrag wurde am 7. Januar 2022 abgelehnt.[43]
Urteile für Hochschulen
Baden-Württemberg
Am 17. Dezember 2021 wurde bekannt, dass ein ungeimpfter Student der Pharmazie gegen die 2G-Regelungen mit Erfolg geklagt hatte. „Der Pharmazie-Student, der den Eilantrag eingereicht hatte, war den Angaben nach nicht geimpft und brauchte zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Uni. Er müsse an bestimmten Präsenzveranstaltungen teilnehmen, um seine Studienzeit nicht zu überschreiten und exmatrikuliert zu werden.“[44]
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) setzte die Maßnahmen im Bundesland bereits am 15. Dezember 2021 außer Vollzug. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Student aufgrund der 2G-Regelungen der Präsenzpflicht in seinem Studiengang nicht mehr nachkommen konnte und die Hochschulen nicht verpflichtet waren, ungeimpften Studenten die Teilnahme am Studium weiterhin zu ermöglichen. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.[45]
Nach dem Urteil versicherte die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer die Regelungen den Vorgaben des Gerichtsurteils anzupassen. Der Zugang von Studenten ohne gültigen 2G-Nachweis zu Präsenzveranstaltungen wurde weiterhin vom Ministerium verweigert. Auch mit gültigem PCR-Test / Schnelltest war es nicht möglich persönlich an den Veranstaltungen teilzunehmen. Allerdings wurde mit der Novellierung des Gesetzes erstmals festgeschrieben, dass Studenten ohne gültigen 2G-Nachweis die Fortführung ihres Studiums auf digitalem Wege ermöglicht werden sollte.[46]
Am 21. Januar 2022 veröffentlichte das Gericht einen neuen Beschluss, der die Regelungen vom 11. Januar in Baden-Württemberg voraussichtlich für rechtswidrig erklärte. Die Landesregierung hatte an der "Alarmstufe II" unabhängig von der Hospitalisierungsrate festgehalten. Die Beschränkungen wurden auch im Hochschulbereich fortgeführt, um einer möglicherweise auftretenden Belastung der Infrastruktur vorzubeugen. Das Gericht hielt die Maßnahmen dahingehend für ungerechtfertigt, weil die Regierung keine Grundrechte auf Grundlage von Prognosen und unter Vernachlässigung der Hospitalisierungsrate gravierend einschränken könnte. Die Grundrechtseinschränkungen sind im Gesetz an die Hospitalisierungsrate gebunden und könnten nicht nach freiem Ermessen fortgeführt werden. Das Recht auf Berufsausbildungsfreiheit wirkt nach Ansicht des Gerichtes in diesem Fall schwerer als eine Fortführung der geltenden Regelungen.[47]
2G-Regelungen im Ausland
Dänemark
Trotz einer Inzidenz von 5300 hat Dänemark als erstes Land in der EU den Wegfall der meisten Corona Maßnahmen verkündet. Ab 1. Februar 2022 finden der Gesundheitspass-Pflicht, Maskenpflicht und verkürzte Öffnungszeiten für Lokale keine Anwendung mehr. "Die Regierung begründete das Ende der Beschränkungen mit der hohen Impfquote in Dänemark und einem milderen Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante."[48] Die Impfquote teilte sich zum 1. Februar wie folgt: 83,4% hatten mindestens eine Impfung erhalten. 81,4% waren doppelt geimpft. 61,3% der Dänen waren geboostert.[49] Auf den zu Dänemark gehörenden Färöer-Inseln lag die Inzidenz zeitgleich bei 9703. Die Inzidenzen auf den Färöer hatten sich zwischen dem 17. Dezember 2021 und dem 28. Januar 2022 um Faktor 19 erhöht.[50]
Großbritannien
In Großbritannien erfolgten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen bedingt durch die wirtschaftlich angespannte Situation des Landes und dem politischen Druck der "Partygate-Affäre" auf Premierminister Boris Johnson. Mit zahlreichen Enthüllungen um das Fehlverhalten des Prime Minister sollte dieser zum Rücktritt bewogen werden. Johnson wiederum versuchte durch das Aufheben von Maßnahmen seine Zustimmung in der Bevölkerung zu erhöhen und sein politisches Überleben zu sichern. Bereits am 19. Januar 2022 wurden die Beschlüsse vom Dezember zurückgenommen. Impfnachweise für Großveranstaltungen und die Maskenpflicht wurden ausgesetzt. Mit Corona Infizierte müssen sich aber weiterhin in eine 5-tägige Quarantäne begeben bevor sie sich Freitesten können. Ab 24. März könnte auch die Quarantäneregelung entfallen.[51]
Italien
Seit dem 6. Dezember 2021 gilt in vielen Bereichen eine 2G Regel. Ministerpräsident Mario Draghi hatte Ende November verschärfte Maßnahmen beschlossen. Danach war der Zugang zu Restaurants, Kinos oder Diskothek auf Besitzer des "SuperGreenPass" (=2G) beschränkt. In öffentlichen Verkehrsmitteln wurde 3G eingeführt.[52][53] Ab dem 10. Januar "(...) müssen Reisende in Zügen und auf Flügen künftig einen 2G-Status nachweisen. Ein negatives Testergebnis reicht demnach nicht mehr. Ein 3G-Nachweis wird künftig in Hotels, auf Restaurantterrassen, Messen und Kongressen sowie in Schwimmbädern und Fitnessstudios fällig." Außerdem wurde durch die hohen Infektionszahlen in Folge der Omikronwelle Geimpfte und Genesene von der Quarantänepflicht befreit.[54] Die Gültigkeit der Impfzertifikate von doppelt Geimpften wurde zum 1. Februar von neun auf sechs Monate herabgesetzt.[55] Italien hat wie Griechenland eine Impfpflicht für Ü50-Jährige eingeführt. Mario Draghi begründete die neuen Maßnahmen damit, dass man die Altersklassen, die besonders gefährdet seien, vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 schützen und damit den Druck auf die Krankenhäuser verringern wolle.[56] Am 15. Januar kam es zu Protesten gegen den Grünen Pass und die Impfpflicht in Mailand. An der Demonstrantion soll der Nobelpreisträger Luc Montagnier und ein Senator von "Italexit", Gianluigi Paragone, teilgenommen haben.[57]
Niederlande
In den Niederlanden war es Ende November 2021 im Zusammenhang mit einer geplanten Einführung von 2G zu gewalttätigen Protesten gekommen.[58] Die Einführung einer 2G-Regel wurde verschoben. Stattdessen galt bis 18. Dezember ein „Abend-Lockdown“, wodurch Geschäfte und Bars bereits ab 20 Uhr schließen mussten. Die Politik beabsichtigte eine 2G-Regel nach dem „Lockdown-light“ umzusetzen. Zwischen dem 19. Dezember 2021 und 14. Januar 2022 kam es zu einem flächendeckenden Lockdown.[59][60] Der Lockdown wurde mit leichten Lockerungen bis 25. Januar verlängert. Kulturveranstaltungen, Bars, Clubs und Restaurants blieben weiterhin geschlossen.[61] Am 24. Januar verkündete Mark Rutte trotz steigender Inzidenzwerte über 2000 nach Forderungen von Unternehmen und Kommunalpolitikern den Lockdown weitestgehend auszusetzen. Die Gastronomie, Freizeit- und Kulturbranchen u. a. durften ab 25. Januar für mindestens drei Wochen wieder unter Einhaltung von 3G öffnen.[62]
Österreich (siehe auch Corona-Pandemie in Österreich)
Ab dem 8. November 2021 galt 2G flächendeckend in Österreich. Die Einführung der Regel sollte den Druck auf Ungeimpfte erhöhen und diese zu einer Impfung bewegen. Nachdem es eine Woche zuvor mit 9833 Neuinfektionen an einem Tag zu einem neuen Höchststand gekommen war, sagte Kanzler Alexander Schallenberg: „Wir werden die Zügel für die Ungeimpften straffer ziehen müssen.“ Bis vier Wochen nach den Beschlüssen galt die erste Dosis in Verbindung mit einem PCR-Test noch als 2G. Damit sich möglichst viele Menschen eine dritte Dosis als Booster-Impfung holen, wurde die Gültigkeit von Impfpässen auf neun Monate nach der zweiten Teilimpfung festgesetzt.[63] Von 22. November bis 12. Dezember kam es zu einem generellen Lockdown. Für die touristische Einreise und den Skibetrieb bestand eine 2G-Plus Regelung.[64] Österreich entschied sich am 20. Januar 2022 mit großer parlamentarischer Mehrheit als erstes Land für die Einführung einer Impfpflicht. Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte den Entschluss und sagte: „Der Beschluss der Impfpflicht in Österreich ist ein Meilenstein. Das Land kann damit die Bevölkerung deutlich besser vor weiteren schweren Wellen von Coronavirus Varianten schützen.“[65] Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fordert nach der Einführung der Impfpflicht zum 1. Februar die 2G-Kontrollen vollständig aufzuheben.[66] Kanzler Karl Nehammer verkündete, dass zunächst der Lockdown für Ungeimpfte am 31. Januar enden wird.[67] Die Gültigkeit des Grünen Passes wird ab dem 1. Februar auf 180 Tage reduziert. Das gilt für Personen, die die zweite Impfung erhalten haben. Für Geboosterte bleibt die Gültigkeit bei 270 Tagen. Der Pendelverkehr fällt weiterhin unter die 3G-Regel.[68] Die 2-G-Regel soll bis 19. Februar 2022 auslaufen.[69]
Weblinks
- Aktuelle Regelungen Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland), 30. November 2021.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Deutschlands Informationsplattform zum Coronavirus. In: zusammengegencorona.de. 22. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
- ↑ Aktuelle Corona-Regeln. In: infektionsschutz.de. 26. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
- ↑ 2G++ für Patientenbesuche. In: helios-gesundheit.de. 26. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
- ↑ 2G++ bei Arminias JHV. In: westfalen-blatt.de. 25. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
- ↑ 5.0 5.1 Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 29.11.2021). In: rki.de. 29. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
- ↑ Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff. Paul-Ehrlich-Institut, abgerufen am 19. Januar 2022.
- ↑ 7.0 7.1 7.2 RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate. Abgerufen am 17. Januar 2022.
- ↑ Stuttgarter Nachrichten, Stuttgart Germany: Kann man den Genesenennachweis verlängern? (Info). Abgerufen am 17. Januar 2022.
- ↑ Erleichterungen bei 2Gplus – Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung ab Samstag von Testpflicht. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 3. Dezember 2021, abgerufen am 5. Januar 2022.
- ↑ Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus. sozialministerium.baden-wuerttemberg.de, 5. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2022.
- ↑ Gesundheitsminister wollen Geboosterte von der Corona-Testpflicht bei 2G plus befreien – Aber Ausnahmen beschlossen – GMK-Vorsitzender Holetschek: In spätestens acht Wochen Lage neu bewerten. bayern.de, 14. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2022.
- ↑ Sachsen-Anhalt befreit Geboosterte nicht von Corona-Testpflicht bei 2G-Plus. mdr.de, 17. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2022.
- ↑ Bund ändert Regeln für Personen, die mit Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden - Zweite Impfung gilt nicht mehr als Auffrischung. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, abgerufen am 19. Januar 2022.
- ↑ Streit um 2G-Regel im Einzelhandel verschärft sich. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
- ↑ Corona-Gipfel: Einzelhandel fordert Abschaffung der 2G-Regel - „Es geht ums Überleben tausender Geschäfte“. Abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Handel: Katastrophales Weihnachtsgeschäft wegen Corona. 27. Dezember 2021, abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Düsteres Vorweihnachtsgeschäft für Einzelhandel in MV. Abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Schleswig-holsteinisches Oberverwaltungsgericht billigt 2G-Regel im Einzelhandel. Abgerufen am 18. Dezember 2021 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
- ↑ Woolworth klagt in Niedersachsen dagegen, dass nur Geimpfte und Genesene einkaufen dürfen – Gericht gibt der Kette Recht. Abgerufen am 17. Dezember 2021.
- ↑ Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel | Nds. Oberverwaltungsgericht. Abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Gericht beschließt neue Einzelhandel-Regeln für Niedersachsen – 2G aufgehoben. Abgerufen am 17. Dezember 2021.
- ↑ Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
- ↑ Montgomery kritisiert „kleine Richterlein“, die 2G-Regeln kippen. 26. Dezember 2021, abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Julius Bretzel: 2G im Einzelhandel in Bayern: Ausnahmen im Überblick. Abgerufen am 21. Dezember 2021.
- ↑ 2G-Regel beim Einkaufen sorgt für Streit: Lockert Bayern bald? Holetschek gibt klares Statement. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
- ↑ Herbe Klatsche für Bayerische Staatsregierung: Gericht kippt 2G-Regel für weiteren Geschäfte-Zweig. Abgerufen am 21. Dezember 2021.
- ↑ 2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern. 30. Dezember 2021, abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gekippt. 19. Januar 2022, abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Weitere Urteile sind gefallen: Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg setzen weiterhin auf die 2G-Regel. Abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ n-tv NACHRICHTEN: Handel will auch in Brandenburg gegen 2G-Regel klagen. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
- ↑ Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel für Einzelhandel. Abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ Sebastian Oldenborg, Sebastian Oldenborg: Bremen: Oberverwaltungsgericht lehnt Klage gegen 2G-Regelung ab - WESER-KURIER. 5. Januar 2022, abgerufen am 24. Januar 2022.
- ↑ WELT: Eilantrag abgelehnt: 2G im Hamburger Einzelhandel bleibt bestehen. In: DIE WELT. 21. Dezember 2021 (welt.de [abgerufen am 24. Januar 2022]).
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