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Actio ad supplendam legitimam

From Wickepedia

Mit der actio ad supplendam legitimam konnte der Kläger im antiken römischen Recht seine Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wenn ihm als Berechtigtem vom Erblasser zu wenig zugewendet worden war.[1] Klageziel war regelmäßig die Erlangung des Pflichtteils der Erbschaft.

Die pflichtteilsrechtliche actio ad supplendam legitimam wurde im nachklassischen Kaiserrecht entwickelt und ging in ihrer letzten Fassung auf Justinian I. zurück.[1]

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 350.