Akida war ein Titel einheimischer Beamter in den ländlichen Gebieten Tanganjikas.[1] Zur Zeit des Sultanats Sansibar waren die Akidas Kommandeure militärischer Abteilungen; ihre Ernennung musste vom Sultan bestätigt werden.[2]:22 Während der deutschen Herrschaft in Ostafrika (1885 bis 1918) übernahmen die Deutschen den Titel aus der vorkolonialen Verwaltung Sansibars und statteten ihn mit größeren Befugnissen aus. Unter deutscher Herrschaft verwalteten die Akidas – damals auch Akiden genannt[3] – sogenannte Akidate; sie bildeten damit eine mittlere Verwaltungsebene zwischen den Bezirksamtmännern und den Jumbe, den lokalen Häuptlingen.[2] Die Akidas fungierten als Steuereinnehmer, Polizisten und niedere Richter. Ihre richterliche Rolle wurde unter der britischen Kolonialverwaltung anerkannt, die nach dem Ersten Weltkrieg der deutschen folgte.
Einzelnachweise
- ↑ Shamil Jeppie, Ebrahim Moosa, Richard L. Roberts: Muslim Family Law in Sub-Saharan Africa: Colonial Legacies and Post-colonial Challenges. Amsterdam University Press, 2010, ISBN 978-90-8964-172-4, S. 275–276 (books.google.com).
- ↑ 2.0 2.1 Felicitas Becker, Jigal Beez: Der Maji-Maji-Krieg in Deutsch-Ostafrika, 1905–1907. Ch. Links Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-86153-358-8.
- ↑ Akiden, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band I, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 27.