Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Gesetzliche Regelung in Europa
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als EG-Richtlinie 93/13[1] weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.
Die Schweiz hat am 17. Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europäischen Regelung vergleichbare Lösung beschlossen. Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde entsprechend revidiert.[2]
Rechtslage in einzelnen Ländern
Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe
Weblinks
- Rechtsprechung zu § 305 BGB
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Missbräuchliche Vertragsklauseln. Abgerufen am 21. Februar 2017.
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 93/13/EWG (PDF) des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- ↑ Schlussabstimmungstext vom 17. Juni 2011 (PDF; 96 kB) und dazu etwa Andreas Heinemann, Revision des UWG – Sommersession 2011 (PDF; 29 kB)