Das Amtsgericht Bützow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Rostock.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Bützow.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Bützow.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Güstrow umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 26. Juli 1999 geschlossen.[3]
Gebäude
Das Gericht befand sich bis zur Auflösung des Landkreises Bützow in einem 1850 erbauten, denkmalgeschützten[4] Gebäude unter der Anschrift Schloßplatz 3. In dem in unmittelbarer Nähe zum Schloss Bützow befindlichen Gebäude ist heutzutage ein Schulhort untergebracht.[5] Bis zu seiner Aufhebung befand sich das Amtsgericht unter der Anschrift Schloßplatz 7.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Bützow war das Landgericht Rostock übergeordnet.[6] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- ↑ § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- ↑ Verordnung vom 5. Juli 1999, GVOBl. M-V 1999, S. 428.
- ↑ Denkmalliste der Stadt Bützow (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 214.
- ↑ Informationen zum Gebäude auf der Internetpräsenz des Hortes am Schloßplatz, abgerufen am 14. Oktober 2015.
- ↑ § 3 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
Koordinaten: 53° 50′ 48,8″ N, 11° 58′ 37,2″ O
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