Das Amtsgericht Hünfeld ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von drei Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Fulda.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage des Amtsgerichtsbezirks Hünfeld in Hessen Sitz des Gerichts ist die osthessische Stadt Hünfeld. Der 350 km² große Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Burghaun, Eiterfeld, Hünfeld, Nüsttal und Rasdorf. In ihm leben mehr als 34.000 Menschen.
Das Amtsgericht Hünfeld ist als Zentrales Mahngericht für die Bearbeitung aller Mahnverfahren im Land Hessen zuständig. Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Hünfeld auch Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Hessen.[1]
Gebäude
Fassade zwischen Hauptgebäude und Stiftskirche Das Gebäude wurde 1850 aus Abbruchmaterial der alten Stiftskirche erbaut. Seit 1850/55 ist es Sitz der Justizbehörde, die 1821 mit der Bildung des Kreises Hünfeld geschaffen wurde. Um 1855 wurde nach Abbruch des Stadttores Großenbacher Tor das dortige Gefängnis in das Gebäude des Amtsgerichts verlegt. Hier verblieb das Gefängnis vermutlich bis nach dem Bau des neuen Rathauses 1891/95.
Die Hauptstelle des Gerichts ist in der Hauptstraße 24 untergebracht. Die Mahnabteilung befindet sich in der Stiftstraße 6.
Zwischen dem Hauptgebäude und der Stiftskirche wurden drei Fragesätze des deutschen Philosophen und Kommunikationswissenschaftlers Siegfried J. Schmidt auf einer Fassade eingebracht. Die drei Begriffe „macht“, „recht“ und „moral“ werden von ihm permutativ als drei Fragesätze verwendet. Er stellt nur die Frage, die Antwort soll der Leser sich selbst geben.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Hünfeld ist das Landgericht Fulda übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Justizportal des Bundes und der Länder: Die Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder. Abgerufen am 11. Februar 2016.
Koordinaten: 50° 40′ 28,7″ N, 9° 45′ 53,3″ O
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