Das Amtsgericht Haag in Oberbayern (auch Amtsgericht Haag i.OB) war ein von 1879 bis 1970 bestehendes Amtsgericht mit Sitz in Haag in Oberbayern.
Geschichte
Bis 1803 war Haag eine, wenngleich bayrisch dominierte „freie, den bayrischen Kurlanden nicht eingegliederte Reichsgrafschaft“ mit eigenem Gericht. Anschließend wurde in Haag bzw. Wasserburg am Inn ein Landgericht älterer Ordnung gebildet. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben des Landgerichts erfolgte 1862. Dabei wurde das Bezirksamt Wasserburg durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Haag und Wasserburg neu gebildet.[1] Im Gebiet des königlich bayerischen Bezirksamtes Wasserburg gab es die zwei Distriktsgemeinden Haag und Wasserburg. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Haag in Oberbayern. Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Traunstein und das Oberlandesgericht München. Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 wurde das Amtsgericht Haag i.OB aufgelöst und sein Bezirk dem Amtsgericht Wasserburg am Inn zugeteilt.[2]
Gebäude
Das Gericht befand sich am Marktplatz 7. Das ehemalige Amtsgericht und heutige Rathaus ist ein dreigeschossiger freistehender Walmdachbau mit Putzgliederung, Zwerchhaus und schräg stehendem Standerker, im Kern 1851. Es wurde 2003/04 umgebaut.[3]
Literatur
- Bernhard Zöpf: Geschichtlichen Nachrichten über die ehemaligen Edelsitze Schwindkirchen, Schiltern, Giebing und Schönbrunn, Dulzheim, Lappach und Burgau im königlichen Landgericht Haag. München 1863 (Digitalisat). (= Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, Band 23, München 1863, S. 359–368, online).
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
- ↑ Denkmalliste für Haag in Oberbayern (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Koordinaten: 48° 9′ 40,4″ N, 12° 10′ 59,8″ O
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