Das Amtsgericht St. Wendel ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt St. Wendel im Saarland.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt St. Wendel und das der Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, und Tholey und somit den gesamten Landkreis St. Wendel.[2] Damit ist der Bezirk etwa 476 km2 groß. In ihm leben ca. 88.000 Einwohner (Stand 30. September 2017).[3]
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Schorlemerstraße 33 in St. Wendel.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht St. Wendel ist das Landgericht Saarbrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Saarländische Oberlandesgericht, ebenfalls mit Sitz in Saarbrücken.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts St. Wendel. Abgerufen am 10. Dezember 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts St. Wendel. Abgerufen am 11. September 2018.
Einzelnachweise
- ↑ § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974, ABl. 1974, S. 1003.
- ↑ § 2 Abs. 2 Nr. 9 SGerOG.
- ↑ Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
Koordinaten: 49° 27′ 48,9″ N, 7° 10′ 33,1″ O
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