Anstiftung ist ein Institut – eine Teilnahmeform deliktischer Handlungen – des Strafrechts mehrerer Staaten. Anstifter ist jemand, der vorsätzlich jemanden anderen dazu bringt, eine Straftat zu begehen. Das kann sowohl durch Ausüben von Druck als auch durch das Gutreden der Taten geschehen. Im Einzelnen siehe:
- Anstiftung (Deutschland)
- Anstiftung (Schweiz)
- Beteiligung – Strafgesetzbuch (Österreich) § 12
- Anstiftung (Estland) – vergl. § 22 (2) Estnisches Strafgesetzbuch
- Anstiftung (DDR) – vergl. § 22 (2) 1. Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik