Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.
Überblick
In fast allen Rechtssystemen ist das Rechtsgebiet durch einen Zielkonflikt zweier konkurrierender Prinzipien geprägt, nämlich
- das arbeitsrechtliche Prinzip, wonach die Leistung des Arbeitnehmers mit seinem Gehalt abgegolten ist und weitergehende Ergebnisse, etwa Rechte an Erfindungen, alleine dem Arbeitgeber zustehen, und
- das erfinderrechtliche Prinzip, wonach die Rechte an einer Erfindung alleine beim Erfinder, dem Angestellten, liegen.
Das Arbeitnehmererfinderrecht löst diesen Konflikt.
Rechtsquellen in Deutschland
Für die Bundesrepublik Deutschland hat es die folgenden wichtigsten materiellen Rechtsquellen:
- das Arbeitnehmererfindergesetz[1],
- die Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen[2],
- die Rechtsprechung der Gerichte,
- die Eingungsvorschläge der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen bzw. die Leitsätze daraus[3].
Daneben gelten alle anderen Gesetze, materiell etwa BGB, verfahrensrechtlich die ZPO, und viele mehr.
Literatur
- Kurt Bartenbach, Franz-Eugen Volz: Arbeitnehmererfindungsgesetz. Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. 6. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2019, ISBN 978-3-452-29121-9.
- Burkhard Boemke, Stefan Kursawe (Hrsg.): Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Kommentar. 1. Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-63881-7.