Das Arbeitsgericht Krefeld, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der 30 nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Krefeld am Preußenring 49.
Das Arbeitsgericht Krefeld ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Krefeld und dem Kreis Viersen. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Krefeld sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
Koordinaten: 51° 20′ 1,5″ N, 6° 33′ 2,7″ O
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