Das Arbeitsgericht Mannheim ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg. Es ist eines von neun Arbeitsgerichten im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Gerichtsbezirk und Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht hat seinen Sitz in Mannheim. In Heidelberg sind Kammern eingerichtet. In Mosbach werden Gerichtstage abgehalten. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mannheim und Heidelberg sowie die Landkreise Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis. 2007 lebten knapp 1,14 Millionen Menschen in dem Bezirk.
Das Gericht ist innerhalb seines Gerichtsbezirks als erstinstanzliches Gericht zuständig für Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. Seit 2004 ist es ein Präsidialgericht.[1]
Instanzenzug
Dem Arbeitsgericht direkt übergeordnet ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Es hat seinen Sitz in Stuttgart, verfügt aber über Kammern in Mannheim. Diesem ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.
Gebäude
Seit den 1950er Jahren war das Arbeitsgericht im Quadrat L 4 untergebracht. Aufgrund des Fall- und Stellenzuwachses wurden die Räumlichkeiten immer beengter, so dass im Jahr 2002 das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma Klee im Quadrat E 7 bezogen wurde. Zugleich wurden dort die Mannheimer Kammern des Landesarbeitsgerichts untergebracht.[2] In den Fluren sind Fotografien von Horst Hamann ausgestellt.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Das Arbeitsgericht Mannheim, Organisation. Website Arbeitsgericht Mannheim, abgerufen am 24. Januar 2015.
- ↑ Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Mannheim. Website Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 30. Januar 2015; abgerufen am 24. Januar 2015.
Koordinaten: 49° 29′ 26,6″ N, 8° 27′ 32,8″ O
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