Das Arbeitsgericht Wiesbaden, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der sieben hessischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Wiesbaden.
Es ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Idstein, Rüdesheim am Rhein, Bad Schwalbach und Wiesbaden.[1] Außerdem ist es aufgrund tarifvertraglicher bzw. gesetzlicher Regelungen erstinstanzlich zuständig für alle Klagen, die von den Sozialkassen des Baugewerbes gegen Arbeitgeber mit Sitz in den alten Bundesländern oder im Ausland geführt werden.
Mit der Auflösung des Arbeitsgerichtes Limburg zum 31. Dezember 2011 ging die Verantwortung für das bisherige Gebiet von Limburg, auf das Arbeitsgericht Wiesbaden über.
Gebäude und Größe
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat nach der Fertigstellung des neuen Justizzentrums im Jahre 2009 nunmehr seinen Standort in die Mainzer Straße. Die Postanschrift lautet: Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden verfügt über vierzehn Kammern.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Wiesbaden sind das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244
Koordinaten: 50° 3′ 42,6″ N, 8° 15′ 11,3″ O
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