Arbeitsmarktberatung ist eine Dienstleistung der Bundesagentur für Arbeit.
Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die Arbeitswelt 4.0 bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu unterstützen.[1] Nach § 34 Abs. 3 SGB III umfasst die Beratung folgende Themen:
- Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe
- Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Möglichkeiten zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Möglichkeiten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung[2]
- Eingliederung von förderungsbedürftigen Auszubildenden und von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Leistungen der Arbeitsförderung
Die Agentur für Arbeit hat dabei nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB III die Aufgabe, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Vermittlung zu gewinnen. Dafür soll sie auch von sich aus Kontakt zu den Arbeitgebern aufnehmen und diesen unterhalten.
Weblinks
- Arbeitsmarktberatung Website der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 24. Februar 2018
- Der Markt für Qualifizierungsberatung – Fiktion, Realität oder Vision? Bundesagentur für Arbeit, 22. September 2010
- Ottmar Döring: Qualifizierungsberatung für KMU als standardisierte Massendienstleistung – Ansätze, Entwicklungsprobleme und Perspektiven 6. BIBB-Berufsbildungskongress, 19. September 2011
Einzelnachweise
- ↑ Bundesagentur für Arbeit: Weißbuch „Arbeiten 4.0“ – Antworten der BA auf die Herausforderungen der Digitalisierung. Oktober 2015, S. 30 ff.
- ↑ Eva Peters, Janet Beke: Hat die Stiftung Warentest recht? – Der Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildungsberatung 2012