Die Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) ist ein wesentlicher Bestandteil der Verhandlungen der Kostenträger (d. h. der Krankenkassen) mit einzelnen Krankenhäusern und spielt daher eine Rolle für die Krankenhausfinanzierung. Allerdings gilt dies nur für solche Krankenhäuser, die nach DRGs abrechnen. Für andere Krankenhäuser (bspw. Justizvollzugskrankenhäuser) gelten andere Vorschriften. Die AEB löste die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA) für Krankenhäuser ab, die nach der Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (BPflV) abrechnen. Als gesetzliche Grundlage für die AEB ist das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu nennen.