Die ausgleichende Gerechtigkeit ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit und beschreibt gemäß der Nikomachischen Ethik von Aristoteles Rechtsbeziehungen zwischen Gleichgeordneten. Im Gegensatz hierzu steht die „austeilende Gerechtigkeit“, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ungleichen (zum Beispiel dem Staat und den Bürgern) beschreibt.
Aristoteles unterscheidet bei der ausgleichenden Gerechtigkeit weiterhin zwischen
- „austauschender Gerechtigkeit“ (iustitia commutativa) in freiwilligen Vertragsbeziehungen (z. B. Kauf, Verkauf, Darlehen, Bürgschaft, Nutznießung, Deposition, Miete)
- „wiederherstellende oder korrektive Gerechtigkeit“ (iustitia regulativa sive correctiva) in unfreiwilligen Verkehrsbeziehungen (z. B. Diebstahl, Raub, Freiheitsberaubung, Misshandlung, Totschlag, Mord, Ehebruch)
Während die austeilende Gerechtigkeit eine geometrische Proportionalität zum Maßstab hat (Verteilung nach Anspruch, Würde oder Verdienst), hat die ausgleichende Gerechtigkeit eine arithmetische Proportionalität zum Maßstab (ohne Ansehen der Person).
Literatur
- Günther Bien: Gerechtigkeit bei Aristoteles. In: Otfried Höffe (Hrsg.): Aristoteles. Nikomachische Ethik. 3., bearbeitete Auflage. Akademie Verlag Berlin, Berlin 2010, ISBN 978-3-05-004925-0.