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Axel Wirth

From Wickepedia

Axel Wirth (* 15. März 1951 in Augsburg-Göggingen)[1] ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Hochschullehrer.

Leben

Wirth studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München und legte dort sein juristisches Staatsexamen ab. Er wurde 1981 in Berlin mit einer Arbeit über Währungspolitik und Entwicklungshilfefinanzierung des Internationalen Währungsfonds (Thema „Zwischen Währungspolitik und Entwicklungshilfe-Finanzierung – Veränderte Aufgabenstellung des Internationalen Währungsfonds“)[2] promoviert. Danach arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt.

Von 1999 bis 2016 war er Professor für Baurecht und Inhaber des ersten deutschen universitären Lehrstuhls für deutsches und internationales öffentliches und privates Baurecht an der Technischen Universität Darmstadt.[3] Von 2000 bis 2002 und von 2004 bis 2006 war er Dekan des dortigen Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.[4]

Neben seiner Lehrtätigkeit wirkt Wirth als Schiedsgutachter, Schlichter und Schiedsrichter. Seit 2001 ist er zudem Präsident des Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e. V. Er ist Mitbegründer und seit 1999 Ehrenmitglied des ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein.[2]

Plagiatsvorwürfe

Im Jahr 2006 war er Autor von Teilen eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Daraufhin berichteten mehrere Zeitungen, dass dieser Artikel zu einem großen Teil aus dem Kommentar Palandt abgeschrieben sei.[5][6][7] Der Verlag Luchterhand zog daraufhin das Buch zurück.[8][9] Wirth behauptet, dass das Plagiat allein durch einen Doktoranden, der aber nur in Teilen als Koautor genannt wurde, zustande gekommen sei; er habe seine „Kontrollpflichten“ nicht verletzt, und man könne ihm „keinerlei Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ machen.[7] Die Technische Universität Darmstadt setzte eine Kommission zur Untersuchung des Vorwurfs eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ein. Der Rektor der Technischen Universität Darmstadt hat daraufhin Wirth eine dienstliche Rüge erteilt.[10] Nachdem die Vorwürfe 2010 in einem Buch thematisiert wurden, forderte die Interessenvertretung deutscher Hochschullehrer, der Deutsche Hochschulverband, Wirth zu einer Stellungnahme auf.[11] Die Aussage, der Verband habe ein Ausschlussverfahren gestartet,[12][13] wies Wirth zurück.[14] Er kündigte daraufhin seinen Austritt aus dem Verband an.[15] Wirth verweist auf ein Schreiben der Technischen Universität Darmstadt vom November 2010, in dem ihm als Mitglied der Universität die volle Unterstützung und Wertschätzung bestätigt wird.[16] In einem Schreiben vom November 2011 schließlich heißt es, dass auf ausdrücklichen Wunsch Wirths bestätigt wird, „dass der nach Abschluss des vorbezeichneten Verfahrens erhobene Vorwurf an Sie organisatorische Aspekte betrifft“.[17] Gemäß der Darstellung auf einer Projektwebseite des Handelsblatts hat sich der damalige Ombudsmann der Technischen Universität Darmstadt dahingehend geäußert, Wirth habe keine Urheberrechtsverletzung begangen und könne so auch nicht rechtlich belangt werden.[18]

Schriften (Auswahl)

  • Wirth, Kuffer (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht. 3. Auflage. Werner Verlag, Köln 2010, ISBN 978-3-8041-2283-3.
  • Wirth, Kuffer: Der Baustoffhandel. Ein Rechtshandbuch für die Praxis. Kohlhammer, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-17-020792-9.
  • Wirth, Englert, Motzke: Baukommentar. 2. Auflage. Werner Verlag, Neuwied 2009, ISBN 978-3-8041-5023-2.
  • Wirth (Hrsg.): Darmstädter Baurechtshandbuch. 2. Auflage. 1 – Privates Baurecht, 2 – Öffentliches Baurecht, 3 – Vergaberecht. Werner Verlag, Neuwied 2005, ISBN 3-8041-5010-1.
  • Wirth, Sienz, Englert: Verträge am Bau nach der Schuldrechtsreform. Einführung und Kommentar zum neuen Recht. Werner Verlag, Düsseldorf 2002, ISBN 3-8041-4995-2.
  • Schottke, Wirth, Fischer: Kommentierung der DIN 18312. Untertagebauarbeiten. In: Englert, Katzenbach, Motzke (Hrsg.): Beck’scher VOB-Kommentar – VOB Teil C. 2. Auflage. C. H. Beck / Beuth, 2008, ISBN 978-3-406-42566-0.
  • Norbert Galda, Winfried Grieger, Claus-Jürgen Korbion, Jack Mantscheff, Werner Seifert, Klaus Vygen, Axel Wirth: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In: Hermann Korbion, Jack Mantscheff, Klaus Vygen (Hrsg.): Beck'sche Kurz-Kommentare. 7. Auflage. Band 59. C. H. Beck, 2009, ISBN 978-3-406-59269-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender. 21. Ausgabe (2007). Bd. 4, S. 4059 f.
  2. 2.0 2.1 Prof. Dr. iur. Axel Wirth. Lebensdaten. In: Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht der Technischen Universität Darmstadt. Technische Universität Darmstadt, archiviert vom Original am 13. Oktober 2011; abgerufen am 26. April 2011.
  3. FB Rechts-und Wirtschaftswissenschaften: Personen des Fachbereichs. Archiviert vom Original am 21. September 2020; abgerufen am 7. September 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wi.tu-darmstadt.de
  4. Vita | Prof. Dr. iur. Axel Wirth. Abgerufen am 7. September 2019.
  5. Paragraphengerangel. Plagiatsvorwurf in der Verlagsbranche. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 228, 30. September 2006, S. 21 (faz.net).
  6. Ein Plagiat. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 278, 29. November 2006, S. 37 (faz.net).
  7. 7.0 7.1 Hermann Horstkotte: Ein Professor und sein Schreibknecht. Plagiate. In: Unispiegel. Der Spiegel (online), 28. November 2010, abgerufen am 26. April 2011.
  8. Hng Lahmn: CHBck gg Luchtrhnd. eine Groteske. In: JuraHH Magazin 11/2006. Universität Hamburg, archiviert vom Original am 29. Dezember 2006; abgerufen am 26. April 2011.
  9. Marcus Creutz: Säbelrasseln juristischer Fachverlage. Beck und Wolters Kluwer streiten, wer von wem abschreibt. In: Handelsblatt. 5. Oktober 2006, abgerufen am 26. April 2011.
  10. Hermann Horstkotte: Wissenschaftliche Plagiate – Wenn Professoren kopieren. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, abgerufen am 12. Dezember 2014.
  11. Axel Wirth: Stellungnahme zu Urheberrechtsfragen. 21. April 2010, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 9. Oktober 2010: „Richtig ist, dass der Kollege Schwintowski und ich wegen der Ausführungen des Herrn Rieble zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden.“
  12. 'Abschreiber raus!' In: Süddeutsche Zeitung online. sueddeutsche.de, 28. Juni 2010, archiviert vom Original am 13. Dezember 2014; abgerufen am 15. Dezember 2010.
  13. Geistiges Eigentum. Aus der Praxis der Plagiatoren. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 244. F.A.Z., 20. Oktober 2007, S. C8, abgerufen am 15. Dezember 2010.
  14. Axel Wirth: Stellungnahme zu Urheberrechtsfragen. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 9. Oktober 2010: „Die Presse hat zwischenzeitlich berichtet, dass der Deutsche Hochschulverband gegen die Professoren Schwintowski und Wirth ein Ausschlussverfahren eingeleitet habe. Dies ist so nicht zutreffend.“
  15. Hermann Horstkotte: Streit um Textklau. „Kann jedem passieren“. In: Der Tagesspiegel. 24. August 2010 (tagesspiegel.de).
  16. Brief des Kanzlers der TU Darmstadt, Dr. Manfred Efinger, vom 22. November 2010 (online (Memento des Originals vom 2. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.axel-wirth.com, abgerufen am 25. November 2011).
  17. Schreiben vom Kanzler der TU Darmstadt, Manfred Efinger, vom 2. November 2011 (online (Memento des Originals vom 2. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.axel-wirth.com, abgerufen am 25. November 2011).
  18. Nur für den internen Gebrauch