Ein Bauvorhaben (kurz BVH, BV) ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage (Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauvorhaben sind im Regelfall genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient der Bauantrag. Zur Überwachung der Bauvorhaben, insbesondere zur Prüfung von Bauanträgen verfügen fast alle Staaten über Bauaufsichtsbehörden.
In Deutschland sind Bauvorhaben in § 29 des Baugesetzbuchs und in den Bauordnungen der Bundesländer legaldefiniert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuchs geregelt. Die gebräuchlichen Abkürzungen für Bauvorhaben sind: BV, BVH und Bauvorh.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Bauvorhaben – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen