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Bayerische Staatsgemäldesammlungen

From Wickepedia
File:Arnold Böcklin Pan che fischia a un merlo.jpg
Arnold Böcklin: Faun, einer Amsel zupfeifend, Neue Pinakothek

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen betreuen einen wesentlichen Teil des Gemälde- und Kunstbesitzes des Freistaates Bayern. Kunsthistoriker verschiedener Spezialgebiete, Naturwissenschaftler und Restauratoren des angeschlossenen Doerner Instituts wirken zusammen mit zahlreichen weiteren Helfern daran, den großen Bestand von mehr als 30.000 Objekten zu verwalten, zu erhalten und wissenschaftlich zu erschließen.

Museen

Zu den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gehören folgende Museen und Sammlungen:

und als Filialgalerien:

Verwaltung

File:Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen - Schild.JPG
Schild „Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“

Vorgänger der Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen war die 1799 errichtete „Centralgemäldegaleriedirektion“. Der Verwaltungssitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befindet sich im Gebäude der Neuen Pinakothek in München.

Generaldirektor ist seit 1. April 2015 Bernhard Maaz[2] als Nachfolger von Klaus Schrenk (März 2009 bis Oktober 2014), Reinhold Baumstark (1999–2009), Peter-Klaus Schuster (1998–1999) Johann Georg Prinz von Hohenzollern (1991–1998), Hubertus Falkner von Sonnenburg (1987–1991), Erich Steingräber (1969–1987), Halldor Soehner 1965–1969, Kurt Martin (1957–1964), Eberhard Hanfstaengl (1945–1953), Ernst Buchner (1933–1945), Friedrich Dörnhöffer (1912–1933) und Hugo von Tschudi (1909–1912).
Der Generaldirektor erhält heute Bezüge der Besoldungsgruppe 5 der Besoldungsordnung B.[3] Martin Schawe ist stellvertretender Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.[2] Die Direktion ist organisatorisch im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst angesiedelt.

Werke und Sammlungen

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zählen zu den bedeutendsten Gemäldesammlungen weltweit. Zahlreiche Exponate sind in den Gebäuden im Kunstareal München ausgestellt. Wichtige Einzelsammlungen sind:

NS-Raubkunst

2016 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen bis in die 1970er Jahre hinein NS-Raubkunst verkauft hatten. Die Kunstwerke waren ihnen nach 1945 von den Amerikanern überlassen worden mit der Auflage, sie den ursprünglichen Besitzern zurückzugeben. Dies wurde ignoriert und die Kunstwerke entweder verkauft, in die staatlichen Gemäldesammlungen integriert oder sogar an die NS-Funktionäre selbst bzw. deren Angehörige zurückgegeben.[4]

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wiesen nach dem Bericht darauf hin, dass sie seit langem eine intensive Provenienzforschung im Sinne der Washingtoner Erklärung betrieben und dabei alle Gemälde und Skulpturen untersuchten, die nach 1933 erworben und vor 1945 entstanden sind. Die Archive der Staatsgemäldesammlungen seien für Erben, Erbenvertreter und externe Forscher einsehbar, Ergebnisse der Provenienzforschung seien mehrfach veröffentlicht worden.[5]

Bereits 2008 wurde in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Referat Provenienzforschung gegründet, ihm wurde zunächst eine kunsthistorische Vollzeitstelle zugeordnet. 2012 kam eine weitere halbe Stelle dazu, darüber hinaus wird mit befristetem wissenschaftlichen Personal, u. a. aus dem Bereich Zeitgeschichte, gearbeitet. Das Referat soll sich langfristig und systematisch mit der Herkunft der insgesamt 7000 Kunstwerke beschäftigen, die in der Zeit des Nationalsozialismus erworben wurden und bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs entstanden sind. Ein Schwerpunkt liegt bei den vom bayerischen Finanzministerium 1961 verharmlosend so titulierten „Überweisungen aus Staatsbesitz“: Dabei handelt es sich um 887 Kunstwerke aus dem Privatbesitz hochgestellter Funktionäre und Organisationen der NSDAP wie z. B. Adolf Hitler, Hermann Göring und Martin Bormann. Der Freistaat Bayern konnte sich diese Kunstgegenstände aufgrund von Verfügungen der Alliierten sichern und an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen überweisen.[6] Laut einer Publikation der Institution wurden bis zum Jahresende 2020 alle Werke einer Erstprüfung unterzogen. 355 Werke wurden seit 2007 wegen Raubkunstverdacht bei der Lost-Art-Datenbank der Koordinierungsstelle Magdeburg gemeldet. 291 Arbeiten konnten als nicht verfolgungsbedingt entzogen und damit unbedenklich eingestuft werden, bei 63 Werken wurden derzeit nicht zu schließende Lücken in der Provenienzkette festgestellt. Vier Kunstwerke konnten restituiert werden. Die den Themenkomplex betreffenden Dokumente sind seit 2019 im Bayerischen Hauptstaatsarchiv frei zugänglich.[7]

Literatur

  • Johannes Gramlich: „Begehrt, beschwiegen, belastend.“Die Kunst der NS-Elite, die Alliierten und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (1943–2020) (= Schriften der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Band 4). Böhlau, Wien und Köln, ISBN 978-3-412-51971-1.

Weblinks

Commons: Bayerische Staatsgemäldesammlungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Süddeutsche Zeitung: Ausstellungen ohne Publikum. Abgerufen am 11. Dezember 2019.
  2. 2.0 2.1 Mitarbeiter. In: Über uns. Auf Pinakothek.de, abgerufen am 30. August 2019.
  3. Besoldungsordnung B – Bayern. In: Publikationen für den öffentlichen Dienst. Auf Beamten-Magazin.de, abgerufen am 30. August 2019.
  4. Jörg Häntzschel: Spaenle: Bayerische Behörden haben NS-Raubkunst verkauft. In: Sueddeutsche.de. 12. Oktober 2016, abgerufen am 30. August 2019.
  5. Zum Artikel von Catrin Lorch und Jörg Häntzschel: „Münchner Raubkunst-Basar“, Süddeutsche Zeitung vom 25./26. Juni 2016. Richtigstellung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. 28. Juni 2016 (pinakothek.de [PDF; 76 kB]).
  6. Bayerische Staatsgemäldesammlungen. In: Provenienzforschungsverbund Bayern. Bayerische Staatsgemäldesammlungen, abgerufen am 2. April 2021.
  7. Johannes Gramlich: Begehrt, beschwiegen, belastend. Die Kunst der NS-Elite, die Alliierten und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. In: Schriften der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Böhlau Verlag, Köln 2021, ISBN 978-3-412-51971-1, S. 14 ff.