Als Bekanntsache werden bei der Staatsanwaltschaft jene Ermittlungsverfahren bezeichnet, bei denen der Beschuldigte bekannt ist. Sie enthalten das Registerzeichen „Js“.[1]
Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um eine Unbekanntsache mit dem Registerzeichen „UJs“.[2]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/
- ↑ Staatsanwaltschaft Hamburg, Abt. UJs ( vom 25. November 2009 im Internet Archive)Error in template * unknown parameter name (Vorlage:Webarchiv): "zugriff"