Der Berlinpass (offizielle Schreibweise: berlinpass) ist ein Sozialausweis und dokumentiert die anerkannte Bedürftigkeit gegenüber Dritten. Der Pass soll hilfsbedürftigen Berlinern die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt erleichtern. Seit Anfang 2009 ist der Berlinpass in Form eines aufklappbaren Papiers im Scheckkartenformat bei den Berliner Bürgerämtern erhältlich. Insgesamt soll er dazu beitragen, bisherige Leistungen der Behörden zu bündeln und die Verwaltung zu vereinfachen. Die Gültigkeitsdauer des Berlinpasses hängt von der Bewilligungsdauer und Form der Sozialleistungen ab, die den Anspruch auf das Dokument begründen, also sechs bis zwölf Monate.
Empfangsberechtigte
Im Jahr 2018 gab es etwa 600.000 Empfangsberechtigte.[1]
Der Berlinpass steht Personen zu, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (z. B. Familienangehörige)
Im Jahr 2017 wurden insgesamt ca. 472.000 Berlinpässe ausgestellt.[2]
Zum 1. Februar 2018 wurde der Kreis der Berechtigten um die Bezieher von Wohngeld und Opferpension erweitert.[3]
Leistungen
Bei Vorlage des Berlinpasses kann der Inhaber Ermäßigungen für Opern, Theater, Konzerthäuser, Museen, Bäder, Zoo, Tierpark, Volkshochschulen und andere Einrichtungen erhalten. Zudem können gänzlich kostenlose Angebote in Anspruch genommen werden (z. B. Bibliotheksausweis zur Ausleihe beim Verbund Öffentlicher Bibliotheken von Berlin (VÖBB)[4]). Weiterhin gilt der Berlinpass als Voraussetzung für das ermäßigte Monatsticket der BVG und S-Bahn, das Berlin-Ticket S oder kurz Sozialticket, welches seit Juli 2017 27,50 Euro kostet[5]. Das Angebot für Inhaber eines Berlinpasses soll erweitert werden.
Ausgabe
Der Berlinpass wird von den Bürgerämtern der Berliner Bezirksämter ausgestellt. Zur Ausstellung eines Berlinpasses ist der Bescheid eines Jobcenters bzw. eines Sozialamtes über die Bewilligung von Leistungen nach Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erforderlich. Weiterhin muss ein Passfoto und ein Identitätsnachweis vorgelegt werden (Personalausweis oder Reisepass).[6]
Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhalten, bekommen den berlinpass dort. Asylbewerber müssen ihre Aufenthaltsgestattung vorlegen. Nach sechs bis zwölf Monaten kann der Pass bei Vorlage einer Bescheinigung, die die Berechtigung dokumentiert, dreimal verlängert werden. Danach muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.morgenpost.de/berlin/article214473853/Fast-eine-halbe-Million-Berlinpaesse-fuer-Beduerftige.html
- ↑ https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/06/berlinpass-an-beduerftige-2017-haeufiger-ausgestellt.html
- ↑ Sozialticket in Berlin jetzt auch für Wohngeld-Bezieher. 9. Januar 2018, abgerufen am 14. Mai 2021.
- ↑ Stadtbibliothek Pankow. 14. Mai 2021, abgerufen am 14. Mai 2021.
- ↑ Berlin-Ticket S wird günstiger auf der Website der S-Bahn Berlin GmbH, abgerufen am 24. Juni 2017.
- ↑ berlinpass beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de. Abgerufen am 14. Mai 2021.