Als Beschlussempfehlung wird eine vorbereitete Empfehlung für ein Gremium bezeichnet, die noch der Abstimmung bedarf. Durch die hinreichende Vorbereitung in Ausschüssen werden häufig die Beschlussempfehlungen tatsächlich ohne Änderungen im Plenum beschlossen. Beschlussempfehlungen sind typisch für Parlamentsarbeit, z. B. im Bundestag[1] gemäß § 93a Abs. 2 BTGO, in Landtagen, aber auch in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen von Kapitalgesellschaften üblich.
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Bundestag, Glossar: Beschlussempfehlung