Besteuerungseinheit ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und meint die kleinste Einheit, in welche eine Bemessungsgrundlage zerlegt werden kann.[1]
So ist die kleinste Einheit bei der Einkommensteuer 1 Euro, bei der Kfz-Steuer 100 cm³ und bei der Kaffeesteuer 1 Kilogramm.[2] Um die Steuerschuld zu berechnen, wird der Bemessungsgrundlage wiederum ein Steuertarif zugeordnet.
Einzelnachweise
- ↑ Besteuerungseinheit finanzlexikon-online.de, abgerufen am 19. Mai 2019
- ↑ Constanze Hacke: Unser Steuersystem bpb, 24. Oktober 2012