Der Besteuerungszeitraum ist in § 16 UStG für das Umsatzsteuerrecht bestimmt. Er entspricht in der Regel dem Kalenderjahr.[1] Wird die unternehmerische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahrs ausgeübt, ist dieser Zeitraum der Besteuerungszeitraum.[2] Die Abgabenordnung verwendet ebenfalls diesen Begriff ohne ihn jedoch zu definieren.
Für den Besteuerungszeitraum ist eine Umsatzsteuererklärung bzw. auch jede andere Steuererklärung abzugeben.[3]