Die Betriebsvorschrift für Privatanschlussbahnen ist eine Verordnung des ehem. preußischen Staates. Sie wurde aufgrund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892 und der Ausführungsanweisung dazu vom 13. August 1898 für die Privatanschlussbahnen im Sinne des § 43 des genannten Gesetzes erlassen. Diese Vorschrift gilt in der Fassung vom 9. Juni 1927 heute noch im Land Berlin.
Literatur
- F. W. Becker: "Polizeiverordnung und Betriebsvorschrift für Privatanschlussbahnen", 1900
- Veröffentlichung am 9. Juni 1927 im Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung (HMBl. S. 234)