Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen |
Kurztitel: | Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung |
Abkürzung: | Biokraft-NachV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 66 EnergieStG, § 37 BImSchG |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht, Energierecht |
Fundstellennachweis: | 754-22-13 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182) |
Inkrafttreten am: | 2. November 2009 bzw. 1. Januar 2010 |
Letzte Neufassung vom: | 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
8. Dezember 2021 |
Weblink: | Text der Verordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung dient gemeinsam mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG). Für die Herstellung von Biokraftstoffen und Biobrennstoffen werden unabhängig davon, ob die nachwachsenden Rohstoffe innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft angebaut werden, hieraus gewonnene Energien im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nur berücksichtigt, wenn sie zu einer Einsparung der Treibhausgasemissionen von mindestens 50 % und für Schnittstellen, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden von mindestens 65 % betragen (§ 6 Abs. 1). Ebenfalls dürfen nur solche Rohstoffe verwandt werden, die aus einem nachhaltigen Anbau stammen, wofür unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Umweltschutzes detaillierte Vorgaben gemacht werden. So werden Rohstoffe aus Primärwäldern, wie Regenwaldgebieten, ausgeschlossen.
Biokraftstoffe definiert die Verordnung durch Verweis auf § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (§ 2 Abs. 6).
Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen
Die Verordnung sieht vor, dass für in Verkehr gebrachte Biokraftstoffe von akkreditierten Stellen[1] ausgestellte Nachhaltigkeitsnachweise (§ 15) vorgelegt werden müssen, die bestätigen, dass die Anforderungen während ihres gesamten Herstellungsprozesses eingehalten wurden. Zertifizierungsstellen müssen nach einem anerkannten Zertifizierungssystem die Erfüllung der Anforderungen kontrollieren. Für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen ist in Deutschland nach § 66 die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Im Jahr 2010 wurden mit ISCC und REDcert zwei Zertifizierungssysteme durch die BLE zugelassen.[1] Neben der zuverlässigen Registratur von Flächen und Zertifikaten besteht eine Herausforderung bei den Zertifizierungssystemen in der Berechnung der Treibhausgasemissionen von Biomasse entlang der Produktionskette.
Auf verschiedenen Ebenen wird derzeit international an Zertifizierungssystemen für Biokraftstoffe gearbeitet. Dazu gehören die britische Initiative Renewable Transport Fuel Obligation (RTFO), der Roundtable on Sustainable Biofuels (RSB) sowie, auf spezielle Kulturen bezogen, der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO), der Roundtable on Responsible Soy (RTRS) und die Better Sugarcane Initiative (BSI). Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe wurde in Deutschland das Zertifizierungssystem "International Sustainability and Carbon Certification" (ISCC ( vom 16. Januar 2010 im Internet Archive)) entwickelt. Dieses wurde als weltweit erstes System bereits 2008 probeweise für Zertifizierungen in Lateinamerika und Südostasien umgesetzt.[2]
Die Nachhaltigkeitszertifizierung verpflichtet die Vermarkter, eine Treibhausgasreduktion von mindestens 35 % gegenüber fossilem Kraftstoff nachzuweisen (ab 2017: 50 %), wobei die gesamte Herstellungskette berücksichtigt wird. Laut Erhebungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beträgt die durchschnittliche Treibhausgaseinsparung von deutschen Biokraftstoffen rund 44 % gegenüber fossilem Diesel und übertrifft damit die EU-Standards deutlich. Im Jahre 2011 wurden dadurch rund fünf Mio. Tonnen CO2 vermieden.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1.0 1.1 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hrsg.): Erteilte Anerkennungen für Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) bzw. nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). (PDF ( vom 27. September 2013 im Internet Archive) [abgerufen am 22. März 2011]). Erteilte Anerkennungen für Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) bzw. nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ( des vom 27. September 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Renews Spezial 53 „Zertifizierung von Bioenergie“ ( des vom 9. Februar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Pressemitteilung Agentur für Erneuerbare Energie, 22. Juni 2012 ( des vom 27. Juli 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Weblinks
- Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Nachhaltigen Biomasseherstellung ( vom 3. März 2011 im Internet Archive)
- REDcert: Gesellschaft zur Zertifizierung nachhaltig erzeugter Biomasse mbH
- ISCC: International Sustainability & Carbon Certification
- Film der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V.: Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe (Kurzfassung 3:25 min) und (Langfassung 9:20 min)