Der Blinden- und Sehschwachen-Verband der DDR (BSV) war eine offizielle Hilfsorganisation in der DDR.
Geschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ab 1945 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Blindenausschüsse z. B. in Chemnitz, Dresden und Leipzig, die bei dem Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Kreise angesiedelt waren. Es folgten Landesblindenausschüsse. Im Juni 1947 fand der Erste Blindenkongress Sachsens in Dresden statt. Ein Jahr später folgte der Zweite Blindenkongress. Beide Kongresse waren richtungweisend für die Neugestaltung des Blindenwesens.[1]
Im Mai 1957 wurde in Halle (Saale) der „Allgemeine Deutscher Blindenverband“ (ADBV) gegründet. Er vereinigte, anders als im bundesdeutschen Blindenverband, Blinde und Sehbehinderte unabhängig von der Ursache der Sehbehinderung.[2]
Auf dem IV. Verbandskongress 1969 in Leipzig erfolgte die Umbenennung in „Deutscher Blinden- und Sehschwachenverband (DBSV)“, nicht zu verwechseln mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband in der BRD (ebenfalls DBSV). Nach der internationalen Anerkennung der DDR erfolgte auf dem V. Verbandskongress 1973 in Magdeburg die Namensänderung in „Blinden- und Sehschwachen-Verband der DDR“ (BSV der DDR).
Organisation
Der Verband hatte einen Zentralvorstand und gliederte sich thematisch in Sektoren. Sektorenleiter Organisation z. B. war ab 1. September 1986 Gerhard Polzin. In der nachgeordneten Hierarchie gab es Bezirks- und Kreisverbände.[3]
Präsidenten des ADBV bzw. BSV der DDR waren von 1957 bis 1986 Helmut Pielasch und von 1987 bis 1990 Gerhard Polzin.
Der Verband gab die Zeitschrift Die Gegenwart heraus, die nach der Wende 1990 vom nunmehr gesamtdeutschen DBSV übernommen wurde.
Nach 1990 gab es einen Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karl Hermann Haack. Der bisherige BSV der DDR war darin u. a. durch seinen Vorsitzenden Gerhard Polzin vertreten.
Blindenfürsorge
Der Verband wurde finanziell unterstützt durch Mittelzuweisungen der verschiedenen Ministerien bzw. des Staatshaushalts und der Verwaltung der Sozialversicherung beim FDGB. Dazu kamen Mitgliedsbeiträge, Verkäufe von Literatur und Blindenhilfsmitteln.
Im Rahmen der Blindenfürsorge erhielten Betroffene unabhängig von ihrem Arbeitsverdienst oder sonstigem Einkommen ein monatliches Blindengeld von bis zu 240 M und hatten Anspruch auf Zusatzurlaub von 6 Tagen.[4]
Für blinde und sehschwache Kinder gab es eigene Schulen, z. B. in Königs Wusterhausen.[5]
Einzelnachweise
- ↑ DBSV online, abgerufen 2. Januar 2022
- ↑ BSBV online, abgerufen 2. Januar 2022
- ↑ Bundesstiftung Aufarbeitung, abgerufen 5. Januar 2022
- ↑ Meyers Universal-Lexikon, Band 1, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1978, S. 299
- ↑ Deutschlandfunk Kultur online, abgerufen 5. Januar 2022