Der Bundesgeschäftsführer ist eine Person, die die Geschäfte einer politischen Partei oder eines Verbandes auf Bundesebene leitet.
Bundesgeschäftsführer in deutschen Parteien
Während in der CDU, SPD und FDP die Bundesgeschäftsführer, bei der CSU die Hauptgeschäftsführer, Leiter des Verwaltungsapparates der Parteien sind und Generalsekretäre die politische Leitung der Geschäftsstelle übernehmen, sind bei Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken so genannte Politische Bundesgeschäftsführer für die Leitung beider Instanzen zuständig. Bei der Piratenpartei Deutschland hat der politische Geschäftsführer ausschließlich politische Aufgaben. Die Verwaltungsleitung übernimmt der Generalsekretär.[1]
Bundesgeschäftsführer in österreichischen Parteien
In Österreich entspricht die Trennung der politischen und der organisatorisch-geschäftsführenden Tätigkeit zwischen Generalsekretär und Bundesgeschäftsführer bei FPÖ und BZÖ der Aufteilung bei den deutschen Parteien CDU, SPD und FDP. Bei der SPÖ und den Grünen umfasst die als Bundesgeschäftsführer bezeichnete Funktion beide Bereiche. Beide Parteien verfügen entsprechend über keinen Generalsekretär. In der SPÖ wurden die Bundesgeschäftsführer von Parteigründung 1945 bis 1993 Zentralsekretäre genannt.[2] Die entsprechende Funktion heißt bei der ÖVP eigentlich Generalsekretär, seit 2017 gibt es mit Axel Melchior allerdings auch einen ÖVP-Bundesgeschäftsführer.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bundessatzung der Piratenpartei, aktuelle Fassung Piraten-Wiki. Abgerufen am 28. November 2017.
- ↑ SPÖ-Bundesgeschäftsführer seit 1945. In: Rot bewegt o. D., abgerufen am 7. Januar 2014