Die drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene in Deutschland, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, haben sich zur Erleichterung und Koordinierung der verbandlichen Zusammenarbeit zur Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen. Die Federführung wechselt jährlich.
Im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland bilden die Landkreise, Städte und Gemeinden die dritte Ebene öffentlicher Verwaltungen. Mit Bund und Ländern haben sie gemeinsam, dass ihre Willensbildung in Volksvertretungen erfolgt, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind. Dieser Sachverhalt prägt auch die Arbeit der kommunalen Spitzenverbände.
Die zentrale Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände besteht darin, die den Landkreisen, Städten und Gemeinden grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.