Hier werden die Lübecker Ratssyndiker als Angehörige des Rates der Stadt aufgeführt. Sie standen im Protokoll des Lübschen Staates zwischen den Bürgermeistern und den übrigen Ratsherren. Syndici gab es nachweislich vom 13. Jahrhundert bis zur verfassungsrechtlichen Abschaffung des Syndicats durch die Verfassungsreform 1851. Als Richter waren die Syndici gleichzeitig im Oberhof Lübeck und den anderen Lübecker Gerichten tätig. Die Gewaltenteilung wurde in Lübeck erst mit der Abschaffung des Syndicats eingeführt.
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