Kriterien für Whistleblowing:
- Brisante Enthüllung: Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen.
- Gemeinwohlbezug: Es geht in der Regel nicht um Missstände, von denen der Whistleblower vor allem persönlich betroffen ist, sondern um allgemeine, öffentliche Belange.
- Alarm schlagen: Er bringt Missstände an seinem Arbeitsplatz zur Diskussion. Erst wenn die Firma bzw. die Behörde nicht angemessen reagiert, geht er an die Öffentlichkeit.
- Bedrohung der Existenz: Er geht ein hohes Risiko ein, setzt seine berufliche Laufbahn oder gar seine Existenz aufs Spiel.
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