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DIN 33430

From Wickepedia
File:DIN-Logo.svg DIN 33430
Titel Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik
Kurzbeschreibung: Festlegungen und Leitsätze für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen
Erstveröffentlichung Juni 2002
Letzte Ausgabe Juli 2016
Klassifikation 03.100.30
Normverweis ISO 10667

Die DIN-Norm DIN 33430:2016-07 beschreibt Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Der Zusatz hinter der Nummer der DIN bezeichnet Jahr und Monat der Veröffentlichung und damit die aktuell gültige Version der Norm. Bereits 2002 war eine erste Version der Norm mit der Bezeichnung Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen erschienen. Alle gültigen DIN-Normen werden regelmäßig überprüft und dann gegebenenfalls überarbeitet. Bei dieser Gelegenheit hat der zuständige Arbeitsausschuss beim DIN für die jetzt gültige Norm auch den Namen neu formuliert.

Inhalt

Gegenstand der DIN 33430 sind Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Die Norm bezieht sich auf alle Situationen, in denen die Eignung für Personen beurteilt wird. Sie ist beim DIN als Dienstleistungsnorm eingeordnet und macht Aussagen zu

  • Qualifikation der beteiligten Personen,
  • Qualität der verwendeten Instrumente und
  • Zusammenspiel und Design von Prozessschritten und Abläufe.

Damit spiegelt sie angemessen die Komplexität des Eignungsdiagnostischen Prozesses. Denn falsch angewendet oder in den Händen unzureichend ausgebildeter Personen sind auch die besten Verfahren nicht DIN-konform. Daher gibt es kein Verfahren, das ohne Berücksichtigung der Qualifikation der Personen und der Einhaltung der Abläufe für sich genommen die DIN-Kriterien erfüllt. Daher soll die Norm auch nicht im Sinne eines „Test-Gütesiegels“ angewandt werden.

Ziele

Ziele der Norm sind

  • die Verbreitung wissenschaftlich fundierter Informationen zu berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen;
  • die Verbesserung der Qualität derselben sowie die Unterstützung für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahren.

Nicht Gegenstand der Norm sind Personalentscheidungen selbst, sie bleiben in der Verantwortung der Auftraggeber. Ziel ist die diagnostische Fundierung dieser Entscheidung.

Konkret bezieht sich die DIN 33430 auf

  • die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen;
  • die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren sowie
  • auf die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung.

Außerdem formuliert sie

  • Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen.

Die Norm dient

  • Anbietern von Dienstleistungen (…) als Leitfaden für die Planung und Durchführung von Eignungsbeurteilungen;
  • Auftraggebern in Organisationen als Maßstab zur Bewertung externer Angebote im Rahmen berufsbezogener Eignungsfeststellungen;
  • Personalverantwortlichen bei der Qualitätssicherung und -optimierung von Personalentscheidungen, und
  • dem Schutz der Kandidaten vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher Anwendung von Verfahren zu Eignungsbeurteilungen.

Für die genannten Bereiche werden Standards der zur Zielerreichung (Eignungsbeurteilung) erforderlichen Sorgfalt des Verhaltens und der Kenntnisgewinnung formuliert, wobei der jeweilige Auftrag und die Rahmenbedingungen simultan zu betrachten sind. Durch die Festlegungen und Leitsätze ergeben sich indirekt auch Hinweise für die sach- und fachgerechte Entwicklung und Evaluierung von Tests, (Bewertungs-)Verfahren, Auswahlkriterien etc. Unter Verfahren versteht die DIN 33430 „praxiserprobte und wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur Eignungsbeurteilung eingesetzt werden,“ (S. 23 f.) und nennt insbesondere Eignungsinterviews, biographische Fragebogen, berufsbezogene Persönlichkeitsfragebogen, Assessment-Center, Arbeitsproben sowie Tests. Auch die vom Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen im Auftrag gegebenen Rezensionen von Testverfahren sollen zukünftig einem Schema folgen, welches an die DIN 33430 angelehnt ist.[1]

Überarbeitete Fassung 2016 der Norm

Ab März 2011 arbeitete ein nationaler Spiegelausschuss laut Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) an einer Überarbeitung der DIN 33430. Sie sollte die veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere die Entwicklungen bei computergestützten Eignungstests sowie einzelne Festlegungen der ISO-Normen berücksichtigen.

Im Oktober 2014 wurde der überarbeitete Norm-Entwurf DIN 33430 „Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik“ veröffentlicht. Die revidierte Norm ist seit Juli 2016 verfügbar.[2]

Gegenüber der 2002 veröffentlichten Norm wurden folgende Änderungen vorgenommen:[3]

  • Der Anhang A zu Anforderungen an Verfahrenshinweise wurde gekürzt, modifiziert und in die normativen Anhänge A (Anforderungen an Handhabungshinweise für Verfahren) und B (Anforderungen an Verfahrenshinweise für messtheoretisch fundierte Fragebogen und Tests) überführt;
  • Der informative Anhang B mit Glossar wurde gestrichen;
  • Der Informative Anhang C zu Hinweisen für die Ausschreibung eignungsdiagnostischer Prozesse und Verfahren unter Beachtung der DIN 33430 wurde neu aufgenommen;
  • Die Eignungsmerkmale wurden differenziert, unterschieden werden u. a. Qualifikationsmerkmale oder Kompetenzen und Potenziale;
  • Die Norm unterscheidet nun zwischen Dienstleistern, Beobachtern und Eignungsdiagnostikern;
  • Der Prozessschritt „Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“ in den Aspekten „Auftragsklärung“, „Anforderungsanalyse“ und „Planung“ wurde konkretisiert;
  • Die Anforderungen an Verfahren wurden konkretisiert in verfahrensunabhängige Anforderungen und verfahrensabhängige Anforderungen;
  • Konkretisierung des Prozessschrittes „Dokumentation des Vorgehens“.

Anwendung

Auf der Basis der DIN wurden von Kersting 2006 und in überarbeiteter Fassung 2008 Checklisten zur Beurteilung von Verfahren entwickelt, die zum Standard zur Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens erklärt wurde. Eine weitere Checkliste legte Reimann (2009) vor.

Indem diese Checklisten abgrenzbare Module für Verfahren, Personen und Abläufe enthalten, wird die Norm unter Einhaltung ihres Prozesscharakters handhabbar.

Die Anwendung der Norm ist freiwillig. Anbieter können sich durch Selbsterklärung zur Einhaltung der Norm verpflichten. Im Oktober 2014 gab es eine Initiative der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalens, die Landesverwaltung NRW zur Anwendung der DIN 33430 bei Eignungsbeurteilungen zu verpflichten[4].

Zertifizierung

Eine DIN-konforme Zertifizierung der berufsbezogenen Eignungsbeurteilung als Gesamtdienstleistung ist bei unabhängigen Zertifizierungsstellen möglich, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Zertifizierung von Produkt-/Dienstleistungsnormen entsprechend DIN EN ISO 17065 akkreditiert sind.[5] Hierzu gehört DIN CERTCO (Zertifizierungsgesellschaft der TÜV Rheinland Gruppe und des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.), die ein Zertifizierungsprogramm[6] für den Gesamtprozess der Eignungsbeurteilung entsprechend aktueller DIN 33430:2016 aufgelegt hat. Der Wert eines Zertifikates wird durch das Marktgewicht der Zertifizierungsstelle bestimmt. Zertifikate von nicht akkreditierten Organisationen haben einen geringen Wert, da sie von einer nicht vertrauenswürdigen Stelle ausgestellt wurden.[7]

Von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen wird eine Lizenzierung angeboten, die sich rein auf die personenbezogenen Wissensanforderungen (Kapitel 9) der DIN 33430 bezieht. Die DIN-Akademie bietet zu diesen personenbezogenen Wissensanforderungen Blended-Learning-Module als Schulung an. Bei DIN CERTCO / TÜV Rheinland, können Prüfungen zum DIN CERTCO-geprüften Eignungsdiagnostiker bzw. zum DIN CERTCO-geprüften Beobachter für Eignungsdiagnostik abgelegt werden. Diese Leistungsnachweise sind für die Ausübung eignungsdiagnostischer Tätigkeit nicht vorgeschrieben. Sie gehen aber in die Prüfung der Normenkonformität des eignungsdiagnostischen Gesamtprozesses ein.[8]

Kritik

Kritiker der Norm sehen die DIN 33430 als schwer verständlich für Nichtpsychologen an und befürchten einen hohen Dokumentations- und Arbeitsaufwand. Die anfänglich auch geäußerte Sorge der Entstehung einer „Zertifizierungsindustrie“ oder die Erhöhung der Kosten für Diagnostik hat sich nicht bestätigt. Dem Fragen zur Verständlichkeit und zum Aufwand stehen z. B. die Vorteile eines Gewinns an Transparenz, der Reduzierung von Kosten wegen Fehlentscheidungen und die Erhöhung der Rechtssicherheit von Personalentscheidungen, die auf DIN 33430 beruhen, entgegen.

ISO 10667

Auf Initiative des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen wurde das Deutsche Institut für Normung (DIN) beauftragt, einen Normungsprozess für eine internationale Norm beim ISO in Genf zu beantragen. Im März 2007 konstituierte sich darauf hin eine internationale ISO-Projektgruppe, welche die DIN 33430 und weitere nationale und internationale Standards zu einer ISO-Norm „Psychological Assessment“ (Procedures and methods to assess people in work and organizational settings) weiterentwickeln sollte. Eine Endform der Norm wurde im Oktober 2011 veröffentlicht. Die Norm ISO 10667 Assessment service delivery – Procedures and methods to assess people in work and organizational settings ist unterteilt in zwei Teile (Part 1: Requirements for the client, Part 2: Requirements for service providers).[9] Dieser Standard unterscheidet sich von der DIN 33430 zum einen durch den Anwendungsbereich. Sie zielt nämlich nicht nur auf Eignungsdiagnostik (mit Individuen als Betrachtungsgegenstand), sondern auch auf Assessments und Evaluationen in Organisationen in Bezug auf Gruppen oder auch die vollständige Organisation. Zweitens hat sie, wie auch der Name sagt, eher die Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern und Kunden im Fokus als die Formulierung von Anforderungen an gute Diagnostik. Sie geht davon aus, dass gute diagnostische Arbeit auf individueller Ebene, auf Teamlevel oder für die Gesamtorganisation nur dann funktionieren kann, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer richtig zusammenarbeiten und macht für diese Zusammenarbeit Vorgaben und stellt so einen Rahmen dar, der für die konkrete Arbeit noch von spezifischen Qualitätsstandards oder beruflichen Richtlinien ergänzt werden muss.[10]

Da es seit 2011 auf ISO Ebene ein technisches Komitee gibt (ISO TC 260, Human Resource Management[11]), dass sich ausschließlich mit der Bearbeitung und Entwicklung von internationalen Standards zum Personalmanagement befasst, hat das TMB (Technical Management Board) der ISO im Jahr 2016 beschlossen, die beiden Teile der ISO 16667 dem ISO TC 260 zuzuordnen. Das Komitee hat daraufhin entschieden, die beiden Teilstandards zu überarbeiten. Die Begründung für diese Überarbeitung war in erster Linie der technische Fortschritt und insbesondere der aufkommende Einsatz von KI, insbesondere in Assessment und Screening.[12] Die Überarbeitung findet aktuell in der Arbeitsgruppe 5 (Workgroup 5, Recruiting) des ISO TC 260 statt.[13]

Literatur

  • Harald Ackerschott, Norbert Gantner, Günter Schmitt: Eignungsdiagnostik: Qualifizierte Personalentscheidungen nach DIN 33430 Mit Checklisten, Planungshilfen, Anwendungsbeispielen (Beuth Kommentar). Beuth, Berlin 2016
  • DIN EN ISO/IEC 17000:2005
  • A. Gourmelon: Personalauswahl und -entwicklung vor dem Umbruch? DIN 33430 und die Folgen. In: Verwaltungsrundschau. 9/2001, S. 289–292.
  • A. Gourmelon: Neue Standards sollen die Personalauswahl verbessern. In: Innovative Verwaltung. 11/2014, S. 28–30.
  • J. Herrmann, H. Fritz.: Qualitätsmanagement - Lehrbuch für Studium und Praxis, ISBN 978-3-446-44043-2, S. 251
  • Lutz F. Hornke, U. Winterfeld (Hrsg.): Eignungsbeurteilungen auf dem Prüfstand: DIN 33430 zur Qualitätssicherung. Spektrum, Heidelberg 2004.
  • U. P. Kanning: Standards der Personaldiagnostik. Hogrefe, Göttingen 2004, ISBN 3-8017-1701-1. (im Anhang: Abdruck der DIN 33430)
  • M. Kersting, L. F. Hornke: Qualitätssicherung und -optimierung in der Diagnostik: die DIN 33430 und notwendige Begleit- und Folgeinitiativen. (PDF) In: Psychologische Rundschau. 54, 2003, S. 175–178. (PDF-Datei; 336 kB)
  • M. Kersting, I. Püttner: Personalauswahl: Qualitätsstandards und rechtliche Aspekte. (PDF) In: H. Schuler (Hrsg.): Lehrbuch der Personalpsychologie. 2. Auflage. Hogrefe, Göttingen 2006, S. 841–861. (PDF-Datei; 4,2 MB)
  • K. Westhoff, L. J. Hellfritsch, L. F. Hornke, K. D. Kubinger, F. Lang, H. Moosbrugger, A. Püschel, G. Reimann (Hrsg.): Grundwissen für die berufsbezogene Eignungsbeurteilung nach DIN 33430. 3. Auflage. Pabst, Lengerich 2010, ISBN 978-3-89967-561-0.
  • M. Kersting: Qualität in der Diagnostik und Personalauswahl – der DIN-Ansatz. Hogrefe, Göttingen 2008, ISBN 978-3-8017-2151-0. Siehe: www. kersting-internet.de/DIN-Buch
  • K. Skibba: Personalauswahl gemäß DIN 33430: Nutzenpotenziale für Unternehmen. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2006, ISBN 3-86550-941-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. zpid.de
  2. DIN 33430 Endform 2016
  3. Änderungsvermerke DIN 33430 beuth Verlag
  4. Landtag Nordrhein-Westfalen: Drucksache 16/6855 vom 23.9.14.
  5. DIN EN ISO/IEC 17000 - 2005-03. In: Beuth.de. Abgerufen am 16. März 2020.
  6. Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen – DIN-Geprüft – TÜV Rheinland. Abgerufen am 16. März 2020.
  7. J. Herrmann, H. Fritz: Qualitätsmanagement – Lehrbuch für Studium und Praxis. ISBN 978-3-446-44043-2, S. 251
  8. Zertifizierungsprogramm DIN CERTCO. (PDF) Abgerufen am 16. März 2020.
  9. iso.org („Standards under development“)
  10. haufe.de Kritik ISO 10667
  11. Harald Ackerschott: 2016 kommen ISO Standards für Human Resources. (PDF) In: HR Performance. DATAKONTEXT, Frechen, 1. Mai 2015, abgerufen am 24. März 2020.
  12. ISO10667: Recruitment reloaded. Abgerufen am 24. März 2020.
  13. Projects. Abgerufen am 24. März 2020.