Das Datenverarbeitungsregister (DVR) war in Österreich ein zentrales Register, in das alle meldepflichtigen Datenanwendungen (z. B. elektronische Datenbanken) einzutragen waren.[1] Meldepflichtig waren Datenanwendungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, wobei es Ausnahmen für private Personen und für Standardanwendungen (im Sinne der Standard- und Muster-Verordnung) gab. Die Führung des Datenverarbeitungsregisters oblag der österreichischen Datenschutzbehörde. Seine Rechtsgrundlage waren die §§ 16 ff Datenschutzgesetz (Österreich)[1] und die Datenverarbeitungsregister-Verordnung. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 entfiel das Datenverarbeitungsregister.
Die Datenschutzbehörde vergab an Betreiber meldepflichtiger Datenbanken eine siebenstellige Registernummer, die DVR-Nummer. Man konnte jederzeit beim Datenverarbeitungsregister gebührenfrei abfragen, welchem Auftraggeber eine bestimmte DVR-Nummer zugeteilt war. Die DVR-Nummer musste vom Unternehmen bei jedem Kontakt mit dem Betroffenen angeführt werden. Die DVR-Nummer der österreichischen Datenschutzbehörde lautete 0000027.[1] Seit dem Inkrafttreten DSGVO ist die DVR-Nummer obsolet.[2]
Weblinks
- Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) in der am 24. Mai 2018 geltenden Fassung – Rechtsinformationssystem (RIS), Bundeskanzleramt der Republik Österreich
- Standard- und Muster-Verordnung 2004 in der am 24. Mai 2018 geltenden Fassung – Rechtsinformationssystem (RIS), Bundeskanzleramt der Republik Österreich
- Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 in der am 24. Mai 2018 geltenden Fassung – Rechtsinformationssystem (RIS), Bundeskanzleramt der Republik Österreich
Einzelnachweise
- ↑ 1.0 1.1 1.2 Rechtsgrundlagen und Beschreibung - Datenschutzbehörde. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 20. Dezember 2016; abgerufen am 16. Juli 2017.
- ↑ Verordnungen in Österreich - Datenschutzbehörde. Abgerufen am 14. Januar 2021.