Delinquenz (lateinisch delinquere „sich vergehen“) ist die Neigung, vornehmlich rechtliche Grenzen zu überschreiten, das heißt, straffällig zu werden.[1]
Geschichte
Nach der Kriminologin Terrie E. Moffitt (* 1955) ist zu unterscheiden zwischen persistenter Delinquenz mit Beginn im Kindesalter und meist vorübergehender Jugenddelinquenz.[2]
Gelegentlich erfolgt eine Unterscheidung zwischen „Delinquenz“ (alle Altersgruppen, auch Kinder) und „straffällig werden“ (ab 14, da damit das Alter beginnt, ab dem Menschen in Deutschland und Österreich strafmündig werden können im Sinn einer Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte).
Delinquenz als juristisches Phänomen sollte abgegrenzt werden von dem in der soziologischen und psychologischen Literatur über Delinquenz und Kriminalität ebenfalls häufig auftauchenden Begriff Devianz. Letzterer bezeichnet „abweichendes Verhalten“ im Allgemeinen, also auch Phänomene wie Anorexie oder Bulimie.
Siehe auch
Literatur
- Stefan Weyers: Moral und Delinquenz. Moralische Entwicklung und Sozialisation straffälliger Jugendlicher. Juventa, Weinheim u. a. 2004, ISBN 3-7799-1671-1 (zugleich Dissertation an der Universität Heidelberg).
- Jochen Wittenberg: Diebstahlskriminalität von Jugendlichen. Eine Überprüfung der Theorie des geplanten Verhaltens am Beispiel des Ladendiebstahls. Waxmann, Münster u. a. 2009, ISBN 978-3-8309-2067-0 (Kriminologie und Kriminalsoziologie 8), (Zugleich Dissertation an der Universität Trier 2008).
- Monica Budowski, Michael Nollert, Christopher Young (Hrsg.): Delinquenz und Bestrafung. Diskurse, Institutionen und Strukturen. Seismo Verlag, Zürich 2012, ISBN 978-3-03777-115-0.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Leo Montada: Delinquenz. In: R. Oerter, L. Montada (Hrsg.): Entwicklungspsychologie. Beltz, Weinheim 2002, S. 859–873.
- ↑ Moffitt. T. E.: Life-course-persistent and adolescence-limited antisocial behavior: A developmental taxonomy. In: Psychological Review. Band 100, 1993, S. 674–701.