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Deutsches Institut für Bautechnik

From Wickepedia

DIBt, Berlin – Eingangsbereich außen DIBt, Berlin – Außenansicht

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine technische Behörde im Baubereich. Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus. Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten. Das Institut hat seinen Sitz in Berlin.[1]

Aufgaben / Tätigkeitsbereiche

Das DIBt

  • erteilt nationale Zulassungen (allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen[2], Bauartgenehmigung[3] und Gutachten[4]) für Bauprodukte und Bauarten.
  • stellt Europäische Technische Bewertungen[5] für Bauprodukte nach der EU-Bauproduktenverordnung aus.
  • erteilt Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) für das Land Berlin[6]
  • veröffentlicht im Auftrag der Länder das DIBt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).[7]
  • überprüft als Bautechnisches Prüfamt Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen, die in ähnlicher Ausführung an unterschiedlichen Standorten verwendet werden sollen (sogenannte Typenprüfung).[8]
  • bereitet die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen vor, die in der Fremdüberwachung von Bauprodukten tätig werden möchten. Zudem führt das Institut für die meisten Bundesländer die Anerkennung durch.[9]
  • notifiziert unabhängige Drittstellen (sogenannte notifizierte Stellen), die die Leistungsbeständigkeit CE-gekennzeichneter Bauprodukte bewerten und überprüfen.[10]
  • ist als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder in der Marktüberwachung CE-gekennzeichneter Bauprodukte tätig.[11]
  • fungiert als Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zusätzlich ist es für die elektronischen Stichprobenkontrollen verantwortlich.[12]
  • fördert die Bauforschung.[13]
  • vertritt bauaufsichtliche Belange in der Normung.[14]
  • wurde von zahlreichen Bundesländern als zuständige Behörde für den Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten nach §§ 134,135 StrlSchG benannt.[15]

Im Fokus der Arbeit des DIBt steht dabei die Wahrung öffentlicher Interessen, insbesondere in Bezug auf Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz, Schall- und Wärmeschutz, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit, Sicherheit in der Nutzung sowie Gewässerschutz.

Geschichte

Bauaufsicht und Bauordnungsrecht fielen nach dem Zweiten Weltkrieg in der Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Bei der Zulassung von Bauprodukten sahen diese sich mit zwei Problemen konfrontiert: Zum einen wuchs die fachliche Komplexität der Zulassungsverfahren mit den zahlreichen neuen Produkten und Verfahren der Zeit des Wirtschaftswunders stark an. Zum anderen forderte die Baustoffindustrie Zulassungen mit bundesweiter Gültigkeit. Als Antwort darauf wurde 1968 auf Grundlage eines Bund-Länder-Abkommens das Institut für Bautechnik gegründet. Das Institut übernahm (bundeseinheitlich) das Zulassungswesen und weitere bautechnische Aufgaben.[16]

Nach der Wiedervereinigung traten 1993 auch die neuen Bundesländer dem Gründungsabkommen bei, das Institut wurde in Deutsches Institut für Bautechnik umbenannt. Unter der Abkürzung DIBt ist das Institut heute in Fachkreisen weit über die Bundesgrenzen hinaus bekannt.[1]

Organisation

Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es wird seit 2009 von Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft geleitet, der in dieser Aufgabe wird er vom Verwaltungsrat unterstützt wird, der über grundsätzliche Angelegenheiten entscheidet.

Die Fach- und Rechtsaufsicht über das Institut führt die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin.

Das DIBt hat fünf Abteilungen[17]:

Abteilung I – Konstruktiver Ingenieurbau
Leitung: Andreas Kummerow

Abteilung II – Gesundheits- und Umweltschutz, GEG-Registrierstelle
Leitung: Dirk Brandenburger

Abteilung III – Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung
Leitung: Maja Tiemann

Abteilung P – Präsidialabteilung
Leitung: Karsten Kathage, Vizepräsident des DIBt

Abteilung ZD – Zentrale Angelegenheiten
Leitung: Patricia Döring

Die Abteilungen I bis III bilden zusammen alle technischen Anforderungen an Bauwerke ab. In der Präsidialabteilung sind die Referate für nationales sowie europäisches und internationales Recht angesiedelt. Zudem erfolgt hier die Koordinierung mit den Technischen Bewertungsstellen anderer europäischer Länder und die Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen. Auch der Bereich Marktüberwachung ist der Präsidialabteilung zugeordnet. Die Abteilung 'Zentrale Angelegenheiten' übernimmt interne Verwaltungsaufgaben und ist für die Kommunikation mit den europäischen und internationalen Partnern des DIBt zuständig.

In seiner fachlichen Arbeit wird das DIBt von ehrenamtlichen Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unterstützt. Diese sind in produkt- und themenspezifischen Sachverständigenausschüssen sowie in fachübergreifenden Ausschüssen für Grundsatzfragen organisiert.

Rechtsgrundlagen

Aufgaben und Struktur des Deutschen Instituts für Bautechnik ergeben sich aus dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen). Dieses wurde mit dem Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 erlassen und 2012 zuletzt geändert.[18] Einzelheiten regelt die Satzung des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Wichtigste Rechtsgrundlage für die bautechnische Tätigkeit des Instituts im nationalen Bereich sind die Landesbauordnungen. Diese lehnen sich an die von der Bauministerkonferenz erarbeitete Musterbauordnung an.

Für bestimmte Bauprodukte und Bauarten überprüft das Institut zudem die Einhaltung der wasserbaurechtlichen Vorschriften.[19]

Die Tätigkeit des Instituts als Registrierstelle für Energieausweise und für Inspektionsberichte für Klimaanlagen sowie als Kontrollstelle für elektronische Stichprobenkontrollen stützt sich primär auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Anerkennung von PÜZ-Stellen erfolgt auf Grundlage der Landesverordnungen über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht.

Wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Instituts im europäischen Bereich ist die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).

Struktur und Verfahren der Marktüberwachung sind bereichsübergreifend in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 geregelt.

Mitgliedschaften und Mitarbeit

Der Austausch mit der Fachwelt ist ein wichtiger Teil der technischen Arbeit des DIBt.

Auf nationaler Ebene unterstützt das DIBt durch seine Mitgliedschaft unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT), den Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), den Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt), die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV). Das DIBt kooperiert eng mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Zudem beteiligt es sich aktiv an den Normungsaktivitäten des Deutschen Instituts für Normung (DIN).

Auf europäischer Ebene ist das DIBt in folgenden Gremien aktiv: Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA)[20], Europäische Union für das Agrément im Bauwesen (UEAtc)[21], Europäisches Komitee für Normung (CEN), Ständiger Ausschuss für das Bauwesen (StAB), Expertengruppe Brand (EGF), Expertengruppe gefährliche Stoffe (EGDS) und Arbeitsgruppe zur Marktüberwachung nach EU-Bauproduktenverordnung (AdCo CPR).

Zudem gehört das DIBt dem Weltverband der Organisationen für technische Bewertungen (WFTAO) an.[22]

Quelle:[23]

Weblinks

Commons: Deutsches Institut für Bautechnik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Das DIBt. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  2. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Abgerufen am 25. Juni 2021.
  3. Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Abgerufen am 25. Juni 2021.
  4. Freiwillige Gutachten. Abgerufen am 25. Juni 2021 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  5. Europäische Technische Bewertung (ETA). Abgerufen am 25. Juni 2021.
  6. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbez. Bauartgenehmigung (vBG) – Berlin. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  7. Technische Baubestimmungen. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  8. Typenprüfung. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  9. PÜZ-Stellen. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  10. Notifizierte Stellen. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  11. Marktüberwachung. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  12. GEG-Registrierstelle. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  13. Bauforschung. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  14. Bauaufsichtliche Begleitung der Normung. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  15. Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  16. Dieter Gutekunst: 50 Jahre ARGEBAU. Ein Teil deutscher Geschichte, ein Stück Föderalismus! (Festschrift anläßlich der Jubiläumsveranstaltung am 4. Dezember 1998 im Rathaus der Freien Hansestadt Bremen) Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, Bremen 1998.
  17. Organisation. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  18. Rechtsgrundlagen. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  19. Im anlagenbezogenen Gewässerschutz aktiv. Abgerufen am 25. Juni 2021.
  20. Members Germany. eota.eu, abgerufen am 4. Juli 2021 (englisch).
  21. List of the members. ueatc.eu, abgerufen am 4. Juli 2021 (englisch).
  22. Member Organisations. wftao.com, abgerufen am 4. Juli 2021 (englisch).
  23. Das DIBt und seine Partner. Abgerufen am 25. Juni 2021.

Koordinaten: 52° 29′ 5,6″ N, 13° 22′ 11,2″ O

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