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Dietrich Bundschuh

From Wickepedia

Dietrich Bundschuh, auch Karl-Dietrich Bundschuh, (* 26. Januar 1930 in Kirchheim am Ries) ist ein deutscher Jurist; er war zuletzt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.

Werdegang

Bundschuh, der in Nagold aufwuchs, studierte die Rechte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. In Tübingen trat er 1950 der Akademischen Verbindung Virtembergia bei.[1] Nach einer Tätigkeit in der Justiz des Landes Baden-Württemberg, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, wurde er am 30. Juli 1973 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt[2]. Dort gehörte er zunächst dem II. Zivilsenat und ab Juli 1988 dem neu errichteten XI. Zivilsenat als dessen stellvertretender Vorsitzender an. Im Januar 1990 wurde er zum Vorsitzenden des vor allem mit dem Versicherungsrecht befassten IV. Zivilsenats ernannt, dem er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 1995 angehörte. Anschließend war er Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken.[3]

Im Jahr 2000 verlieh ihm die Universität Leipzig die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber (Dr. iur. honoris causa).[4]

Veröffentlichungen

sind nachgewiesen in der GND und bei juris

Würdigungen

  • Johannes Köndgen: Karl-Dietrich Bundschuh zum 65. Geburtstag, Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 1995, 1.

Einzelnachweise

  1. Mitgliederverzeichnis der Akademischen Verbindung Virtembergia, Aufl. 2009.
  2. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 1982, R. v. Decker’s Verlag Heidelberg/Hamburg, S. 2
  3. Würdigung von Gerd Nobbe in der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) 2000, 52
  4. https://idw-online.de/de/news21497