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Datum |
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31.07.2018 | LSG-15 04-9-10-.1.2 | 05.03.2021 |
Auskunftsersuchen nach Art 15. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Anlage:
1 Datenauszug
Sehr geehrter Herr [..],
mit Schreiben vom 03.03.2021 haben Sie einen Antrag nach Art. 15 DSGVO auf Auskunft bezüglich der zu Ihrer Person im Verfahren L 5 KR 542/20 B ER gespeicherten Daten gestellt.
Hierzu übermitteln wir Ihnen in der Anlage den beim Bayer. Landessozialgericht zu diesem Aktenzeichen gespeicherten Stammdatensatz.
In den Akten selbst können sich weitere personenbezogene Daten befinden, die dem Gericht entweder von Ihnen oder von Dritten übermittelt wurden. Allerdings stellt das Verfahrensrecht des Sozialgerichtsgesetzes (z.B. §§ 107, 108, 120, 128 Abs. 3 SGG) sicher, dass Ihnen sowie den anderen Verfahrensbeteiligten diese Daten grundsätzlich bereits während des laufenden Verfahrens im Rahmen des rechtlichen Gehörs mitgeteilt werden. [ 2 ]Eine Datenübermittlung an andere Personen oder Stellen hat nicht stattgefunden.
Bitte beachten Sie: Die Akten in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit werden als Papierakten geführt. Für Beweiszwecke ist ausschließlich die Papierakte anwendbar. Eine Sammlung digitaler Dokumente ist somit nicht beweiskräftig und hat auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Übermittlung digitaler Dokumente ist deshalb nicht möglich.
Sie können gerne Akteneinsicht beim Bayer. Landessozialgericht beantragen. Im Hinblick auf die derzeit herrschende Pandemielage ist hierzu allerdings eine verbindliche Terminvereinbarung notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
gez
[..] K[..]
Verantwortlicher für den
Datenschutz