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Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom | Unser Zeichen | München, den 01.04.2021 |
24.03.2021 | [..] | Durchwahl: 089 212672-[..] |
Ihre datenschutzrechtliche Online-Eingabe betreffend Ihren Auskunftsanspruch beim Sozialgericht München
Sehr geehrter Herr [..],
Ihre Online-Eingabe vom 24. März 2021 samt Anlagen habe ich erhalten. Ich verstehe Ihre Eingabe dergestalt, dass Sie sich über eine unvollständige Beantwortung Ihres Auskunftsantrags vom 3. März 2021 durch das Antwortschreiben des Sozialgerichts München vom 9. März 2021 beschweren möchten.
Nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 77 Abs. 1 der Verordnung 2016/679/EU (Datenschutz-Grundverordnung — DSGVO) kann sich jeder mit dem Vorbringen an mich wenden, durch bayerische öffentliche Stellen bei der Verarbeitung (wie beispielsweise Erhebung, Nutzung oder Speicherung) personenbezogener Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein.
Grundsätzlich bin ich gerne bereit, die von Ihnen gerügte Auskunft des Sozialgerichts München datenschutzrechtlich zu prüfen. Allerdings war den von Ihnen übersandten Unterlagen die im Auskunftsschreiben vom 9. März 2021 erwähnte Stammdatenanlage nicht beigefügt. Daher möchte ich Sie zunächst bitten, mir diese noch zukommen zu lassen. Nach Eingang und entsprechender Prüfung dieser Anlage kann es [ 2 ]sich u.U. auch als notwendig erweisen, das Sozialgericht München zur Stellungnahme aufzufordern. Dies kann in zielführender Weise jedoch nur unter Nennung Ihrer Person und Ihres Anliegens erfolgen. Ich bitte Sie daher bereits an dieser Stelle vorsorglich um Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis, ob Sie hiermit und der Nennung Ihrer Person durch mich einverstanden wären.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
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