Doc:20210810-stmj-nonresponsive
[ 1 ]Sehr geehrter Herr [..],
soweit Sie sich Ihrem Schreiben vom 7. August 2021 gegen die Sachbehandlung des Generalstaatsanwalts in München wenden, kann ich Ihnen hierzu mitteilen, dass sich kein Anlass für eine dienstaufsichtliche Beanstandung ergibt. Die Beantwortung Ihrer Anfrage durch den Generalstaatsanwalt in München erfolgte sachgerecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fischer
Regierungsrat [ 2 ]
(versendet am 17.08.21)