Infobroschüre zur Volkszählung mit Durchführungsbestimmungen Als Durchführungsverordnung (nicht zu verwechseln mit Durchführungsbestimmungen z. B. von Vereinen, welche keine Gesetzesgrundlage haben) werden in der Politik begleitende Regelungen zu Gesetzen, Verordnungen und Erlässen bezeichnet. Sie dienen der klaren Administration des Gesetzes und werden von der Exekutive erlassen:
- im Regelfall vom zuständigen Minister, der dazu von der Legislative (Bundestag, National-, Bundesrat usw.) ermächtigt wird;
- Vorgänge mit geringerer Bedeutung werden auch direkt von Verwaltungsstellen geregelt.
Sie präzisieren verbindlich für jedermann die Anwendung von Gesetzen.
Die Details der Durchführung betreffen z. B. Sonderfälle, für die das Gesetz nur den Rahmen definiert hat, oder die technischen bzw. finanziellen Berechnungsgrundlagen, und die Dienststellen, die mit der Administration zu befassen sind.
Durchführungsbestimmungen gibt es auch bei vielen anderen Aktivitäten – z. B. für die detaillierte Regelung von Studien an Hochschulen, für die Tätigkeit größerer Vereine oder im Sport. Dies sind jedoch keine, vom Ministerien auf Grundlage einer Ermächtigung erlassenen Verordnungen.
Eine besondere Rolle können Durchführungsbestimmungen bei der Minderheiten-Politik spielen. So wurde über Details zur Autonomie Südtirols über 20 Jahre verhandelt, um die exekutiven und legislativen Rechte für die deutschsprachig dominierte Provinz Südtirol innerhalb von Italien rechtlich einwandfrei abzusichern.
Für europäische Rechtsakte werden Durchführungsbestimmungen im sogenannten Komitologie-Verfahren erlassen.
Beispiele von Gesetzen
Siehe auch
Weblinks (typische Beispiele)
- § 23 des Güterkraftverkehrsgesetzes: Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen
- Durchführungsbestimmungen zur österr. Schienenverkehrslärm-Immissionsschutz-Verordnung (PDF-Datei; 22 kB)
- Durchführungsbestimmungen für UNIcert-Prüfungen
- Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Fußball-Bundesliga