EFSTA (Abk. für „European Fiscal Standards Association“) bezeichnet sowohl die Organisation „European Fiscal Standards Association“ als auch das "EFSTA-Verfahren", das von der Organisation zur Verfügung gestellt wird.
Hintergrund und Entstehung
Die Handelsbeziehungen in den EU-Ländern werden durch grenzübergreifende IT-Lösungen unterstützt. In den meisten Ländern unterliegt die Lösung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften einer Selbstregulierung jedes einzelnen Unternehmens. Das stellt die souveränen Finanzverwaltungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten vor neue Aufgaben, die mit bestehenden und teilweise veralteten Gesetzen nicht bewältigt werden konnten.
Durch den Ruf nach Rechtssicherheit und einheitlichen Regeln wurde ein Zusammenschluss von Softwarehersteller und Wirtschaftstreuhänder ins Leben gerufen und unter der Namen „EFSTA“ als internationaler Non-Profit Organisation mit Hauptsitz in Wien, Österreich konstituiert. Zweck der Vereinigung ist, durch die Schaffung eines Standards zur Dokumentation und Sicherstellung von aufzeichnungspflichtigen Geschäftsprozesse als Form der Betrugsprävention am europäischen Fiskalsektor, die Interessen der Softwarehersteller, der Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltungen zu koordinieren und die Interoperabilität zu fördern.
Die im Jahr 2009 durch ein Forschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse, getrieben durch die Finanzkrise und den Ruf nach einheitlichen Regeln, sind 2011–2012 in die Arbeit der EFSTA eingeflossen, um einen internationalen Standard zur Dokumentation von Geschäftsprozessen zu entwickeln.
Organisation
Die European Fiscal Standards Association ist eine unabhängige internationale Organisation auf Vereinsbasis mit Hauptsitz in Wien, Österreich. Ziel der Organisation ist die Förderung der Rechtssicherheit, der IT-Sicherheit und der Betrugsprävention am europäischen Fiskalsektor durch Etablierung, Verbreitung und Weiterentwicklung des efsta-Standards im Rahmen der nationalen und internationalen Richtlinien. Die Organisation koordiniert die Interessen der Anwender des EFSTA-Verfahren, der Hard- und Softwarehersteller und der souveränen Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten und fördert die Interoperabilität.
Präsident der Organisation ist Andreas Zwettler, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Das Verfahren
Die im Jahr 2009 durch ein Forschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse wurde in Zusammenarbeit mit Fakultät für Informatik, Kommunikation und Medien der FH Oberösterreich Campus Hagenberg ein Verfahren (Patent Pending) als einheitliche Lösung entwickelt. Das Verfahren ist softwarebasierend und steht seit Anfang 2013 EU-weit und lizenzfrei zur Verfügung.
Laut Gutachten des Departments für Sichere Informationssysteme der FH Hagenberg wird die AES256 Verschlüsselungstechnik angewendet. Für das Fiskal-Register-Protokoll des EFSTA-Verfahrens wurde durch die Internet Assignet Numbers Authority (IANA) TCP Port 5618 zugewiesen.
Eine Erweiterungsmöglichkeit zur Nutzung des Verfahrens in Richtung "Digitaler Bon" wurde 2014 prototypisch erstmals in der Wirtschaftskammer Österreich vorgestellt.
Stand 2017: das EFSTA-Verfahren wird in folgenden EU-Ländern eingesetzt: DE, AT, CZ, HR, SI, FR (RoadMap: IT, PL, BG, PT, NO, HU, RO)
Einzelnachweise
- Abfrage. beim Bundesministerium für Inneres ZVR Nr.: 026461427
- efsta IANA Port 5618 Zuweisung. Internet Assignet Numbers Authority
- "Wenn die Kasse am Ende doch nicht stimmt" Der Standard
- "Prüfsichere Kassenführung" von Joachim Kuhni; Herausgeber: Haufe