Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Effizienzgrenze

From Wickepedia

Die Effizienzgrenze ist die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gewählte Darstellungsform der Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln nach § 35b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.[1] Durch Vergleich der Kosten-Nutzen-Verhältnisse mehrerer Interventionen in einer Indikation ermittelt die Effizienzgrenze, bis zu welcher Höhe der zusatznutzenbasierte Erstattungspreis eines Arzneimittels als angemessen angesehen werden kann.[2] Der Erstattungspreis wird dann als angemessen angesehen, wenn er nicht zu einer Verschlechterung der Effizienz in einem gegebenen Indikationsgebiet führt.[1] Dies setzt voraus, dass die zusätzlichen Kosten des zu beurteilenden Arzneimittels nicht überproportional zu den zusätzlichen Nutzen – bezogen auf die zusätzlichen Kosten und Nutzen der Vergleichstherapie – ansteigen.[3] Die Bestimmung des Erstattungspreises basierend auf der Effizienzgrenze ist unter bestimmten Annahmen theoretisch validiert.[4]

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Allgemeine Methoden. Version 6.0 vom 05.11.2020. Köln, IQWiG.
  2. Effizienzgrenze | IQWiG.de. Abgerufen am 19. Oktober 2021 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  3. Gandjour A. Germany's decision rule for setting ceiling prices of drugs: a comparative analysis with other decision rules. Appl Health Econ Health Policy. 2011 Mar 1;9(2):65-71.
  4. Gandjour A. A proportional rule for setting reimbursement prices of new drugs and its mathematical consistency. BMC Health Serv Res. 2020 Mar 23;20(1):240.