Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig (verstaatlicht 1912). Hauptaufgaben sind die Eichung sowie die Verwendungs- und Marktüberwachung von Messgeräten, die aufgrund der Messgröße und ihres Verwendungzweckes dem Eichrecht unterliegen. Die Eichämter unterstehen organisatorisch in der Regel dem Wirtschaftsministerium des Landes. In der DDR unterstanden die Eichämter dem Deutschen Amt für Maß und Gewicht.[1]
Die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) ist eine gemeinsame Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Eichbediensteten aller Bundesländer mit Sitz in München.
Aufgaben
- Vollzug des Eichgesetzes (bis 31. Dezember 2014) bzw. Mess- und Eichgesetzes (ab 1. Januar 2015)
- Eichung von Taxametern, Zapfsäulen, Tankfahrzeugen, Waagen, Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr, Gewichtstücken (Einzelhandel) und vielen anderen Messgeräten
- messtechnische Kontrolle von Medizinprodukten (medizinischen Messgeräten im Bereich der Heilkunde) (nicht in allen Bundesländern Aufgabe der Eichbehörde)
- Marktüberwachung von Messgeräten, insbesondere nach Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte und Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen
- Aufsicht über die staatlich anerkannten Prüfstellen, bei denen Verbrauchsmessgeräte (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) geeicht werden
- Zulassung und Überwachung von Messgeräten für das Eichen (Prüfstände) und Eichung von Normalen
- Durchführung von Befundprüfungen an Messgeräten
- Überwachungen von Fertigpackungen nach Gewicht bzw. Volumen
- Beratung von Verbrauchern und Wirtschaft im Bereich des Eichrechtes
Deutschland
Für den Vollzug des Eichrechts sind in Deutschland die Eichbehörden des jeweiligen Bundeslands zuständig. Dabei besitzen Berlin und Brandenburg sowie die norddeutschen Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern jeweils eine gemeinsame Eichbehörde. In der DDR lag die Zuständigkeit bei den Eichdirektionen der Bezirke.
Österreich
In Österreich werden die Aufgaben des Eichwesens vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wahrgenommen.
Schweiz
In der Schweiz werden die Aufgaben des Eichwesens vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS (nationales Metrologieinstitut)[2] und von den kantonalen Eichämtern wahrgenommen. Das METAS kann für gewisse Aufgaben Eichstellen benennen.
Weitere Länder
In Luxemburg ist die Funktion des Eichamtes mit anderen Aufgaben im Luxemburgischen Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (ILNAS) lokalisiert.[3]
In Schweden hat die staatliche Behörde SWEDAC die Funktion des Eichamtes.
Siehe auch
Weblinks
- eichamt.de – Einstiegsseite für die Institutionen des Gesetzlichen Messwesens in Deutschland
- dam-germany.de – Homepage der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM)
Einzelnachweise
- ↑ Martin Broszat, Hermann Weber, Gerhard Braas: SBZ-Handbuch: Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, S. 257–258
- ↑ www.metas.ch
- ↑ Selbstdarstellung von ILNAS auf der Website der Behörde (französisch); abgerufen am 4. November 2015.