Ein elektronisches Dokument ist
- im weiteren Sinne jede Art von strukturierten oder unstrukturierten Informationen, die als geschlossene Einheit in einem EDV-System als Datei vorliegen.[1]
- eine durch besondere Methoden gegen Fälschung und Veränderung geschützte Datei, deren Beweiskraft in einem Rechtsgeschäft der einer schriftlichen Bekundung, eines Rechtsmittels oder einer Urkunde gleichkommt. Dies kann ein Scan, ein Text, eine Zahlentabelle, ein Bild oder jede andere durch Digitalisieren (Umwandlung in einen Binärcode) in Dateiform überführte oder erstellte Datei sein, die bestimmte normierte Bedingungen erfüllt.
- ein physisches Reisedokument oder Identitätsnachweis (Ausweis) das ergänzend mit einem Speichermedium ausgestattet ist, welches die dem Dokument entsprechenden Daten in unveränderbarer Form drahtlos auslesbar zur Verfügung stellt (RFID-Chip).
Die Eigenschaften, die der Begriff jeweils darstellen soll sind, aufgrund der verschiedenen Verwendungen und fortgesetzter technischer Entwicklung, nicht fest definiert.
Die fehlende Legaldefinition wird von Juristen hinsichtlich der Verwendung des Begriffs durch den Gesetzgeber (in Deutschland bspw. in § 130a Zivilprozessordnung (ZPO)) kritisiert.
Siehe auch
- Elektronische Signatur
- Elektronisches Siegel
- Digitales Zertifikat
- Elektronische Akte
- EDI-Vereinbarung
- Definition von Dokument in Dokumentenmanagement
Weblinks
- der Archivschule Marburg, mit Literaturhinweisen, 2010
- Justizkommunikationsgesetz (BGBl. 2005 I S. 837) (PDF; 205 kB)
Einzelnachweise
- ↑ nach Ulrich Kampffmeyer, Dokumentenmanagement. Grundlagen und Zukunft. 2. Auflage, Hamburg 1999, ISBN 3980675602, Seite 27; siehe auch Dokumentenmanagement