Das Elterngeld ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Die Elterngeldzahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und wird je nach Land verschieden lang gezahlt.
Deutschland
Andere europäische Staaten
In Dänemark gibt es einen 12-monatigen (inklusive zwei Väterwochen) Elterngeldanspruch. Er beträgt in den ersten sechs Monaten 100 %, in den Folgemonaten 90 % des vorherigen Lohns.
In Norwegen haben Eltern für ab Juli 2009 geborene Kinder Anspruch auf Elterngeld für 56 Wochen, inklusive zehn Väterwochen, in Höhe von 80 % des früheren Lohns oder alternativ für 46 Wochen zu 100 %.[1] (Für bis Juni 2009 geborene Kinder galt ein Anspruch für 54 Wochen, einschließlich vier Väterwochen, zu 80 % bzw. 44 Wochen zu 100 %.[1]) Das norwegische Elterngeld lässt sich nunmehr in Kombination mit reduzierter Arbeitszeit über bis zu drei Jahre strecken.[1] Es lässt sich über ein Zeitkonto gestalten, sofern eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beziehungsweise, für Freiberufler und Selbständige, mit dem örtlichen Büro der Volksversicherung vorliegt.[2]
Elterngeld und Elternzeit in Schweden: In Schweden besteht ein 13-monatiger (inklusive zwei Partnermonate) Anspruch auf ein Elterngeld als 80%ige Lohnersatzleistung, die als Leistung der Sozialversicherung gezahlt wird. Wahlweise kann das schwedische Elterngeld pro Tag zu einem Achtel (also circa einer Stunde) bis zum 8. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, und darüber hinausgehende bezahlte Arbeitsfreistellungen bis zum 12. Lebensjahr des Kindes sind durch das zeitweilige Elterngeld großzügiger geregelt als dies etwa beim deutschen Kinderkrankengeld der Fall ist.[3]
In Finnland wird Elterngeld für neun Monate in einer Höhe von 70 % des vorherigen Lohns ausgezahlt.
In Estland gibt es ein einjähriges Elterngeld in Höhe von 100 % des vorherigen Lohns.
In Frankreich gibt es kein Elterngeld, dessen Höhe sich an dem zuvor erzielten Einkommen orientiert. Stattdessen gibt es einen „Beitrag zur freien Wahl der Erwerbstätigkeit“, wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit vorübergehend einstellt oder nur Teilzeit arbeitet. Höhe und Dauer der Leistung hängt von der Kinderzahl ab.
In Litauen wird für sechs Monate ein Elterngeld in Höhe von 100 % des vorherigen Lohns gezahlt, und für weitere sechs Monate in Höhe von 85 % des vorherigen Lohns.[4]
In Österreich gibt es seit 2000 das Kinderbetreuungsgeld. Vorher gab es andere Modelle.
In der Schweiz gibt es weder Elternzeit noch Elterngeld. Es bestehen jedoch Bestrebungen seitens der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), entsprechende Regelungen einzuführen.[5][6]
In Spanien ist Elterngeld ebenfalls unbekannt. Es gibt eine 16-wöchige Mutterschutzzeit mit 100%iger Lohnfortzahlung durch die Sozialversicherung, sowie zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Danach haben beide Elternteile Anspruch auf unbezahlten Urlaub, der aber aufgrund des ausfallenden Einkommens recht selten in Anspruch genommen wird. Eine weitere Option ist die Arbeitszeitverringerung mit entsprechender Lohnkürzung.
Im Vereinigten Königreich wird im Anschluss an eine sechswöchige Frist ein Pauschalbetrag gezahlt.[7] Für ab dem 3. April 2011 geborene Kinder ist vorgesehen, dass der Vater oder ggf. der Partner der Mutter bis zu sechs Monate des Mutterschaftsurlaubs beanspruchen kann, sofern die Mutter wieder berufstätig ist.[8]
Siehe auch
- Demografie
- Bundeserziehungsgeldgesetz Regelungen bis zum 31. Dezember 2006
- Elternzeit (mit weiteren Nachweisen und dem Bericht des Europarates)
- Mutterschutz
- Mutterschutzgesetz
- Mutterschaftsgeld
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland
Literatur
- Christine Fuchsloch; Kirsten Scheiwe: Leitfaden Elterngeld, 1. Aufl. 2007, ISBN 978-3-406-56201-3.
Einzelnachweise
- ↑ Für die Bedingung der Gestaltung als Zeitkonto siehe: Charlotte Büchner, Peter Haan, Christian Schmitt, C. Katharina Spieß, Katharina Wrohlich: Wirkungsstudie „Elterngeld“. Gutachten des DIW Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. 2006, abgerufen am 27. Juni 2010. Darin: Anhang III., Tabelle III. Übersicht über Elternzeitregelungen in Norwegen (Missoc 2004) PDF-Seite 83
- ↑ Schweden, ec.europa.eu, 2002 (abgerufen am 30. Juni 2008)
- ↑ Vereinbarkeit in Europa: Voneinander Lernen. DGB Bildungswerk, www.gute-arbeit-weltweit.de, ehemals im ; abgerufen am 26. November 2009. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ Medienmitteilung, Eidgenössisches Departement des Innern, Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), 26. Oktober 2010
- ↑ Elternzeit - Elterngeld, Ein Modellvorschlag der EKFF für die Schweiz (PDF-Datei; 851 kB), Eidgenössisches Departement des Innern, EKFF, 2010
- ↑ Siebter Familienbericht der Bundesregierung, Seiten 53-54 (abgerufen am 14. Dezember 2007)
- ↑ Employment Law Changes April 2011. Archiviert vom am 2. Februar 2011; abgerufen am 6. Februar 2011 (englisch).
Weblinks
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG
- Richtlinien zum BEEG (PDF; 2,6 MB), BMFSFJ/211, 1. Mai 2017
- Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
- ElterngeldDigital des Bundesfamilienministeriums: Elterngeld in einigen Bundesländern mit elektronischer Unterstützung beantragen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums
- Bundesfamilienministerium zum Elterngeld
- Broschüre des Bundesfamilienministeriums zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit (PDF; 2,5 MB)
- Auch Arbeitslose haben Anspruch
- Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung des GKV-Spitzenverbands (PDF) (191 kB)