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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

From Wickepedia
Basisdaten
Titel: Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Abkürzung: FachKrEG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Ausländerrecht, Arbeits- und Sozialrecht
Erlassen am: 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307)
Inkrafttreten am: überwiegend 1. März 2020 (Art. 54 G vom 15. August 2019)
GESTA: B041
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 ist ein 54 Artikel umfassendes Bundesgesetz, das Teil des sog. Migrationspakets der deutschen Bundesregierung ist und der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient.[1][2][3][4]

Das Gesetz will dem Fachkräftemangel vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk begegnen, indem es die Zuwanderung derjenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, gezielt steuert und nachhaltig steigert.[5]

Durch das Gesetz ändert sich für EU-Bürger die bisherige Rechtslage nicht, es hat nur Auswirkungen auf Personen aus Staaten außerhalb der EU.[6]

Die umfangreichsten Änderungen betreffen das Aufenthaltsgesetz. Der Begriff der Fachkraft wird in § 18 Abs. 3 AufenthG n.F. erstmals legaldefiniert. Die Begriffsbestimmung unterscheidet nicht zwischen Akademikern und beruflich ausgebildeten Fachkräften. Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist danach ein Ausländer, der

  1. eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
  2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).

Der mit Artikel 1 FachKrEG neu eingeführte § 81a AufenthG definiert ein „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“. Bei diesem Verfahren werden die zur Erlangung eines Aufenthaltstitels notwendigen Schritte auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Ausländerbehörde und dem zukünftigen Arbeitgeber, der hierfür vom Ausländer bevollmächtigt wurde, unternommen.

Literatur

  • Hans-Peter Welte: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Leitfaden für die Praxis. Walhalla-Verlag, Regensburg 2019, ISBN 978-3-8029-3009-6.
  • Harald Dörig: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. In: juris – Die Monatszeitschrift. Nr. 3, 2020, ISSN 2197-5345, S. 108–117 (juris.de [PDF; 822 kB; abgerufen am 8. April 2020]).

Weblinks

Einzelnachweise