Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können.
Hierzu gehören insbesondere Mittel des semipersönlichen Kontakts wie Telefon/Handy, ein unpersönlicher Kontakt durch Fernkommunikationsmittel liegt bei Brief, Katalog, Fax, E-Mail oder Electronic Banking sowie Rundfunk, Telemedien und Mediendiensten vor (§ 312c BGB). Als Rechtsfolge bei diesen Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume durch die erwähnten Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
siehe auch: Fernabsatzvertrag