Flurschäden (auch "Kulturschäden") sind Schäden, die beispielsweise durch Wild, Engerlinge, militärische Übungen oder Vermessungsarbeiten auf Feldern, Grünland, Sonderkulturen, in Forsten oder sonstigen landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen entstehen.[1] Flurschäden sind zu unterscheiden von Sachschäden.
Im übertragenen Sinne werden Nachteile jeder Art, die häufig durch eine unbedachte Handlung oder Höhere Gewalt entstehen, und eine weitreichende, negative Wirkung haben, als Flurschaden bezeichnet. Siehe auch: Begleitschaden
Bauern beklagen in Oberösterreich in einer Zeit des Lockdowns im Corona-Winter 2020/2021 Flurschäden auf mit Wintersaat bestellten Äckern durch driftend gefahrene Autos und Motocross-Motorräder. Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger weist auf die Strafbestimmung (§13) im OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetz hin. Mitunter beschädigt auch Querfeldein-Schneeschuhwandern und -Mountainbiken junge Baumpflanzen unter der Schneedecke. Angeregt wird über Medienarbeit den Respekt vor bäuerlicher Arbeit zu unterstützen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Hubert Holthausen, Uwe Grzesiak, Sönke Iwersen, Elmar Off, Peter Schlinck: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, Ausbildungsliteratur. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-89952-269-3, S. 304 (online)
- ↑ Rowdys zogen Spuren auf Schneefeldern orf.at, 29. Januar 2021, abgerufen 29. Januar 2021.