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Fränkisches Recht

From Wickepedia


Fränkisches Recht bezeichnet die kodifizierten Volks- und Gewohnheitsrechte im Fränkischen Reich in der Zeit vom 5. bis ins 9. Jahrhundert sowie ab dem 7. Jahrhundert erlassene Kapitularien.[1]

Bedeutung

Das Fränkische Recht ist neben dem römischen Recht die bedeutendste historische Rechtsquelle für die Entwicklung des deutschen und des europäischen Rechts.[2]

Überliefert sind die Volksrechte (Leges Barbarorum) der Salfranken, Rheinfranken und chamavischen Franken, ferner die Königssatzungen der Merowinger, schließlich die Kapitularien der Karolinger. Hinzu treten die Rechtsaufzeichnungen der von den Franken unterworfenen Volksstämme, die ihrerseits – unterschiedlich stark ausgeprägt – fränkisches Recht enthalten. Spuren fränkischen Rechtsdenkens finden sich freilich noch in hoch- und spätmittelalterlichen Rechtsbüchern, so im Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, dem Sachsenspiegel oder dem Schwabenspiegel und selbst in der Goldenen Bulle Karls IV. aus dem Jahre 1356 (in Gestalt der Hofämter). Auch mit der sogenannten Salischen Erbfolge, also mit dem Ausschluss weiblicher Angehöriger von Herrscherdynastien aus der Thronfolge, wirkt fränkisches Recht fort.[3]

Quellen

Volksrechte der Franken

Merowingische Königssatzungen

Karolingische Kapitularien

Volksrechte unterworfener Stämme

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rechtsgeschichte Rechtslexikon.net, abgerufen am 10. Mai 2016
  2. Rudolph Sohm: Fränkisches Recht und römisches Recht. Prolegomena zur deutschen Rechtsgeschichte, in: ZRG, Germanistische Abteilung, Band 1 (1880), S. 1–84
  3. vgl. Pact. Leg. Sal. 59, 6